Lohnsteuermitteilung 4/2021 als PDF
Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 04/2021
Die Frage, ob die Übernahme der Beiträge für eine Berufshaftpflichtversicherung als Arbeitslohn zu qualifizieren ist, beschäftigt Kanzleien und Beratungsgesellschaften immer wieder. Nun sorgen gleich zwei neue Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) für Aufsehen und schaffen in Teilen neue Rechtsfakten, werfen aber auch Abgrenzungsfragen auf. Die detaillierte Analyse dieser Entscheidungen ist das Top-Thema der aktuellen Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen und für Arbeitgeber in den betroffenen Branchen von höchster Relevanz, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Doch auch abseits davon liefert diese Ausgabe essenzielle Informationen für Ihre Personalpraxis: Wir beleuchten die verlängerten Steuerstundungen im Zuge der Corona-Pandemie und erklären, welche Fallstricke bei der Gewährung von pauschalen Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen lauern. Außerdem im Fokus: Ein wichtiges Urteil des Bundessozialgerichts zur Beitragspflicht von Tankgutscheinen bei Entgeltumwandlung sowie eine richtungsweisende Entscheidung zur Reisekostenabrechnung bei Tätigkeiten in einem weiträumigen Gebiet wie dem Hamburger Hafen. Bleiben Sie mit den Lohnsteuer-Mitteilungen auf dem neuesten Stand und sichern Sie Ihre Abrechnungsprozesse ab.
Berufshaftpflichtversicherung als Arbeitslohn: Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen
Zwei neue BFH-Urteile befassen sich mit der Kostenübernahme für die Berufshaftpflicht. Wann liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor? Entscheidend ist die Abgrenzung, ob es sich um eine angestellte Rechtsanwältin oder einen Steuerberater handelt. Wir zeigen die entscheidenden Details.
Corona-Hilfen: Steuerstundungen und Vollstreckungsschutz verlängert
Gute Nachrichten für von der Pandemie betroffene Unternehmen: Steuerzahlungen können auf Antrag weiter aufgeschoben werden, auch Vollstreckungsmaßnahmen werden ausgesetzt. Doch Vorsicht: Die Regelung gilt nicht für die abzuführende Lohnsteuer.
SFN-Zuschläge: Warum Pauschalen ohne Einzelnachweis steuerpflichtig sind
Ein Finanzgericht hat klargestellt: Pauschal gezahlte Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind nicht steuerfrei, selbst wenn eine Kontrollrechnung die Einhaltung der Grenzen des § 3b EStG belegt. Ein Einzelnachweis der tatsächlich geleisteten Stunden ist unerlässlich.
Lohnoptimierung: Tankgutscheine bei Entgeltumwandlung sind beitragspflichtig
Vorsicht bei Modellen zur Lohnoptimierung: Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Tankgutscheine, die im Gegenzug für einen Gehaltsverzicht gewährt werden, als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt zu werten sind. Die 44-Euro-Freigrenze greift hier nicht.
Reisekosten: Hamburger Hafen als weiträumiges Tätigkeitsgebiet eingestuft
Für einen Hafenarbeiter wurde das gesamte Hafengebiet als weiträumiges Tätigkeitsgebiet definiert. Das hat zur Folge, dass für die Fahrt von der Wohnung nur die Entfernungspauschale und nicht die vollen Reisekosten angesetzt werden können.
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