Lohnsteuermitteilung 4/2023 als PDF
Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 04/2023
Die korrekte Anwendung der 50-Euro-Freigrenze für Sachbezüge ist ein zentrales Thema für jede Personalabteilung. Ein brandaktuelles Urteil sorgt nun endlich für mehr Klarheit bei einer entscheidenden Frage: Wann gilt ein Vorteil als zugeflossen, wenn der Arbeitgeber die Kosten jährlich im Voraus bezahlt? Diese Ausgabe liefert Ihnen die notwendigen Details zu diesem Urteil, damit Sie steuer- und beitragsrechtlich auf der sicheren Seite sind. Denn eine falsche Anwendung der 50-Euro-Freigrenze für Sachbezüge kann schnell zu Nachzahlungen führen. Darüber hinaus beleuchten wir weitere wichtige Themen, die Sie als Arbeitgeber oder Steuerberater kennen müssen. Dazu gehören zum Beispiel die Voraussetzungen für die steuerfreie Übernahme von Kinderbetreuungskosten, denn hier lauern ebenfalls Fallstricke. Ebenso wichtig sind die neuen Regeln bei der Rückforderung von Kurzarbeitergeld, die seit 2023 gelten. Außerdem werfen wir einen Blick auf eine wichtige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu Nachtarbeitszuschlägen, die nun dem Europäischen Gerichtshof vorliegt.
Die 50-Euro-Freigrenze für Sachbezüge: Wann liegt der Zufluss vor?
Ein neues Urteil des Finanzgerichts klärt eine praxisrelevante Frage: Ist der Zufluss eines Sachbezugs monatlich oder jährlich zu bewerten, wenn der Arbeitgeber die Prämie (z.B. für eine Versicherung) einmal im Jahr vorauszahlt? Das Gericht entschied, dass der Vorteil dem Arbeitnehmer trotzdem monatlich zufließt, solange der Anspruch vom monatlichen Fortbestand des Arbeitsverhältnisses abhängt. Das ist eine gute Nachricht für Arbeitgeber, denn so kann die 50-Euro-Freigrenze für Sachbezüge weiterhin monatlich angewendet werden.
Steuerfreie Zuschüsse zur Kinderbetreuung: Was ist zu beachten?
Arbeitgeber können die Kosten für die Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder steuerfrei erstatten. Allerdings muss der Zuschuss zwingend zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Eine Gehaltsumwandlung ist hier also nicht möglich. Zudem muss der Arbeitgeber die zweckgebundene Verwendung durch Originalbelege nachweisen und diese zum Lohnkonto nehmen.
Ungleiche Nachtarbeitszuschläge vor dem EuGH
Dürfen Tarifverträge für unregelmäßige Nachtarbeit höhere Zuschläge vorsehen als für regelmäßige? Diese Frage beschäftigt die Gerichte schon lange. Das Bundesarbeitsgericht hat sie nun dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt, weil es um die Auslegung von EU-Recht geht. Die Entscheidung wird weitreichende Folgen für viele Tarifverträge haben.
Korrekturen bei Rückforderung von Kurzarbeitergeld
Fordert die Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld zurück, gelten seit 2023 neue Regeln für die Sozialversicherungsbeiträge. Arbeitgeber müssen nun anders vorgehen und die Beiträge rückwirkend korrigieren. Das bedeutet, dass die Beiträge aus dem fiktiven Arbeitsentgelt entfallen und stattdessen Beiträge auf das nachzuzahlende Arbeitsentgelt anfallen.
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