Lohnsteuermitteilung 5/2014 als PDF
Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 05/2014
Die aktuelle Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen befasst sich mit zentralen Änderungen, die für jeden Arbeitgeber und die Personalpraxis von großer Wichtigkeit sind. Im Fokus steht dabei ganz klar das neue Reisekostenrecht 2014, zu dem die Finanzverwaltung nun weitere, entscheidende Klarstellungen plant. Diese betreffen insbesondere die korrekte Kürzung von Verpflegungspauschalen und die komplexen Regelungen bei Reisen ins Ausland. Aber auch abseits der Reisekosten gibt es wichtige Neuigkeiten: die Konsequenzen, wenn die Minijob-Grenze überschritten wird, die steuerliche Behandlung von Zukunftssicherungsleistungen und die Frage, wann ein häusliches Arbeitszimmer absetzbar ist. Diese Entwicklungen erfordern eine sofortige und genaue Prüfung der aktuellen Abrechnungspraxis in Ihrem Unternehmen, um Risiken zu vermeiden.
Das neue Reisekostenrecht 2014: Änderungen bei Pauschalen und Mahlzeiten
Seit Anfang des Jahres gibt es neue Regeln für Reisekosten. Die Finanzverwaltung plant deshalb nun genauere Angaben, wie vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten die Pauschale für Verpflegung kürzen. Auch soll klarer werden, wie die wichtige Dreimonatsfrist neu zu verstehen ist. Zudem gibt es für Auslandsreisen entscheidende Details, die Sie unbedingt beachten müssen.
Minijob-Grenze überschritten: Was sind die Folgen?
Wenn die 450-Euro-Grenze unvorhergesehen überschritten wird, kann ein Minijob schnell versicherungspflichtig werden. Erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe, wann ein gelegentliches Überschreiten für bis zu zwei Monate kein Problem darstellt und was bei der jährlichen Gesamtgrenze von 5.400 Euro unbedingt wichtig ist.
44-Euro-Freigrenze nicht für Zukunftssicherungsleistungen
Können Zuschüsse zu Kranken- oder Pflegeversicherungen als steuerfreier Sachbezug gelten? Die Finanzverwaltung hat ihre Meinung hierzu geändert und widerspricht damit einem wichtigen BFH-Urteil. Dies hat direkte und spürbare Folgen für die Gestaltung von beliebten Gehaltsextras in Ihrem Unternehmen.
Telearbeitsplatz: Wann ist das Arbeitszimmer absetzbar?
Die Kosten für ein Arbeitszimmer zu Hause sind nur unter sehr strengen Regeln absetzbar. Ein aktueller Beschluss des Bundesfinanzhofs zeigt jetzt klar, wann der qualitative Schwerpunkt der Arbeit nicht im Homeoffice liegt, selbst wenn dort ein moderner Telearbeitsplatz für den Mitarbeiter eingerichtet ist.
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