Lohnsteuermitteilung 5/2017 als PDF
Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 05/2017: Betriebsrenten, erste Tätigkeitsstätte und wichtige Urteile
Die aktuelle Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen steht ganz im Zeichen der Reform der betrieblichen Altersversorgung. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz 2017 kommen weitreichende Änderungen auf Arbeitgeber zu, die neue Chancen, aber auch Pflichten mit sich bringen. Wir geben Ihnen einen detaillierten Überblick über die neuen Fördermöglichkeiten für Geringverdiener und den erhöhten steuerfreien Dotierungsrahmen. Doch auch abseits der bAV gibt es entscheidende Neuerungen: Das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz bringt unter anderem eine Anhebung der Grenze für Kleinbetragsrechnungen auf 250 Euro mit sich, was die Abrechnung von Reisekosten erheblich vereinfacht. Zudem beleuchten wir die steuerliche Behandlung von Aktien aus Management-Beteiligungsprogrammen und die Reform des Mutterschutzes. Mit diesem Wissen sind Sie auf die anstehenden Änderungen bestens vorbereitet.
Betriebsrentenstärkungsgesetz 2017: Neue Förderungen und Pflichten
Das neue Gesetz soll die bAV attraktiver machen. Profitieren Sie vom neuen Förderbetrag für Geringverdiener (bis 2.000 €/Monat) und nutzen Sie den auf acht Prozent der BBG erhöhten steuerfreien Dotierungsrahmen. Beachten Sie aber auch den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung.
Zweites Bürokratieentlastungsgesetz: Weniger Aufwand für Arbeitgeber
Die Grenze für Kleinbetragsrechnungen wird auf 250 Euro angehoben. Das erleichtert die Reisekostenabrechnung, da aufwändige Rechnungsangaben entfallen. Auch die Grenze für die vierteljährliche Lohnsteuer-Anmeldung steigt auf 5.000 Euro.
Aktien aus Management-Beteiligungsprogrammen: Wie wird der Vorteil bewertet?
Der BFH hat entschieden, wie der geldwerte Vorteil aus dem verbilligten Erwerb von Aktien im Rahmen eines Management-Beteiligungsprogramms zu bewerten ist. Entscheidend ist der gemeine Wert, der vorrangig aus zeitnahen Verkäufen abzuleiten ist.
Mutterschutzreform: Neue Regeln für Arbeitgeber
Das Mutterschutzgesetz wird modernisiert und gilt künftig auch für Schülerinnen und Studentinnen. Neu sind unter anderem die verlängerte Schutzfrist nach der Geburt eines behinderten Kindes und ein erweiterter Kündigungsschutz.
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