Lohnsteuermitteilung 5/2019 als PDF
Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 05/2019
Die aktuelle Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen beleuchtet praxisrelevante Urteile und gesetzliche Änderungen. Vor allem die Einführung des Midijob Übergangsbereich ab Juli 2019 steht im Fokus, denn diese Neuregelung löst die bisherige Gleitzone ab und erfordert wichtige Anpassungen in der Lohnabrechnung. Darüber hinaus behandeln wir weitere Top-Themen: Ein strenges BFH-Urteil zur Firmenwagenüberlassung an Ehegatten, die steuerliche Behandlung von Gesundheitsseminaren sowie die korrekte Abrechnung von Umzugs- und Unfallkosten.
Neue Midijob-Regeln: Was sich ab Juli 2019 für Arbeitgeber ändert
Die bisherige Gleitzone weicht dem neuen Übergangsbereich mit einer höheren Entgeltgrenze von 1.300 Euro. Folglich hat das Konsequenzen für die Beitragsberechnung und das Meldewesen. Zudem entfallen für die Beschäftigten Nachteile bei der Rente. Wir erklären, was Sie deshalb jetzt umstellen müssen.
Firmenwagen für den Ehegatten? Ein BFH-Urteil setzt enge Grenzen
Die Überlassung eines Firmenwagens an einen geringfügig beschäftigten Ehepartner hält einem Fremdvergleich oft nicht stand. Deshalb hat der BFH nun entschieden, wann eine solche Gestaltung als unter Fremden unüblich gilt. In solchen Fällen erkennt das Finanzamt das gesamte Arbeitsverhältnis steuerlich nicht an.
Gesundheitsförderung als Arbeitslohn: Wann Seminare steuerpflichtig sind
Ein einwöchiges Gesundheitsseminar für Mitarbeiter stellt steuerpflichtigen Arbeitslohn dar, sofern es keinen Bezug zu typischen Berufskrankheiten hat. Hierzu klärt ein neues BFH-Urteil, wann das Gericht ein vorrangig betriebliches Interesse des Arbeitgebers verneint.
Umzugs- und Unfallkosten: Was als Werbungskosten absetzbar ist
Welche Kosten können Sie bei einem beruflich veranlassten Umzug absetzen? Ein Finanzgericht hat entschieden, dass Sie auch höhere Kosten als die Pauschalen des Bundesumzugskostengesetzes (BUKG) als Werbungskosten anerkennen können, beispielsweise für Taxifahrten zur Wohnungssuche.
Minijobber aus dem Ausland: Welches Sozialversicherungsrecht gilt?
Wenn Sie Minijobber aus dem Ausland beschäftigen, müssen Sie prüfen, welches Sozialversicherungsrecht gilt. Insbesondere bei der Krankenversicherungspflicht lauern Fallstricke, die zu unerwarteten Pauschalbeiträgen führen können.
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