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Lohnsteuermitteilung 5/2021 als PDF

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Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 05/2021

Die korrekte Abgrenzung von Geldleistung und Sachbezug ist ein Dauerbrenner in der Lohnabrechnung und birgt erhebliche finanzielle Risiken. Ein brandaktuelles BMF-Schreiben bringt nun endlich mehr Klarheit, aber auch dringenden Handlungsbedarf, insbesondere bei der beliebten Ausgabe von Gutscheinen und Geldkarten an Mitarbeiter. Fehler bei der Unterscheidung von Barlohn und Sachzuwendung können schnell zu teuren Nachzahlungen führen. In dieser Ausgabe analysieren wir detailliert, welche Gutscheine nach den neuen Kriterien ab 2022 noch als Sachbezug gelten. Doch das ist nicht alles: Wir beleuchten das Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau und zeigen auf, welche Erleichterungen für die Entgeltabrechnung kommen. Zudem klären wir, ob die Kostenübernahme für Corona-Tests als steuerpflichtiger Arbeitslohn oder als steuerfreier Sachbezug zu werten ist – eine Frage, die viele Arbeitgeber beschäftigt. Abgerundet wird die Ausgabe durch die Erläuterung der geänderten Lohnsteuer-Richtlinien 2021, die ebenfalls die Abgrenzung von Geldleistung und Sachbezug bei Aufwandsentschädigungen betreffen.

Abgrenzung Geldleistung und Sachbezug: Das gilt jetzt für Gutscheine

Das BMF hat die Regeln für die Einordnung als Sachbezug verschärft. Welche Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) müssen Gutscheine und Geldkarten ab 2022 erfüllen, damit die 44-Euro-Freigrenze nicht durch eine fehlerhafte Abgrenzung von Geldleistung und Sachbezug gefährdet wird?

Bürokratieabbau: Welche Erleichterungen kommen auf Sie zu?

Die Koalition hat ein Paket für weniger Bürokratie geschnürt. Wir zeigen die für die Entgeltabrechnung relevanten Punkte auf, von schnelleren Auskünften bei Steuerfragen bis zu Vereinfachungen, die auch die Verwaltung von Lohn- und Sachbezügen betreffen können.

Kosten für Corona-Tests & Masken: Steuerfreier Sachbezug oder Arbeitslohn?

Stellt die Übernahme der Kosten für Corona-Tests einen geldwerten Vorteil dar? Die Finanzverwaltung hat nun klargestellt, wann ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse vorliegt und die Leistung somit kein steuerpflichtiger Arbeitslohn, sondern ein steuerfreier Sachbezug ist.

Lohnsteuer-Richtlinien 2021: Neue Pauschalen und Sachbezugs-Regeln

Die Lohnsteuer-Änderungsrichtlinie 2021 erhöht die steuerfreien Mindestbeträge für Aufwandsentschädigungen. Wir erläutern, wer von den neuen Pauschalen profitiert und was bei der korrekten Einordnung als steuerfreie Zuwendung beachtet werden muss, um nicht in die Falle der Geldleistung zu tappen.

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