Lohnsteuermitteilung 5/2022 als PDF
Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 05/2022: Gutscheine, Homeoffice & mehr
Die aktuelle Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen befasst sich mit brandaktuellen Themen, die für die Lohnabrechnung von entscheidender Bedeutung sind. Im Fokus stehen die neuen, strengeren Regelungen für Gutscheine als Sachlohn. Die Finanzverwaltung hat klargestellt, unter welchen Voraussetzungen Gutscheine, insbesondere von Online-Portalen, nicht mehr als steuerfreier Sachbezug gelten, sondern als Barlohn zu versteuern sind. Fehler können hier zu erheblichen Nachzahlungen führen. Ein weiteres wichtiges Thema betrifft die steuerliche Behandlung von Homeoffice-Tagen bei Grenzpendlern, da die pandemiebedingten Sonderregelungen mit vielen Nachbarstaaten auslaufen. Zudem beleuchten wir ein brisantes Urteil zur ermäßigten Besteuerung von Überstundenvergütungen.
Einschränkungen bei Gutscheinen als Sachlohn
Die Finanzverwaltung hat die Regeln für die Anerkennung von Gutscheinen als Sachbezug verschärft. Besonders bei Gutscheinportalen, bei denen ein Code gegen einen anderen Gutschein eingelöst wird, ist Vorsicht geboten. Erfahren Sie, welche zwei entscheidenden Kriterien erfüllt sein müssen, damit solche Modelle weiterhin von der 50-Euro-Freigrenze profitieren können und wann ein steuerpflichtiger Barlohn vorliegt.
Verkauf von Smartphones an den Arbeitgeber: Ein Steuersparmodell?
Ein interessantes Gestaltungsmodell sorgt für Diskussionen: Ein Arbeitnehmer verkauft sein privates Smartphone für einen symbolischen Preis an den Arbeitgeber, der es ihm dann zur privaten und dienstlichen Nutzung wieder zur Verfügung stellt und die laufenden Kosten übernimmt. Das Finanzgericht München hat entschieden, dass hier kein Gestaltungsmissbrauch vorliegt. Doch das letzte Wort hat nun der Bundesfinanzhof.
Überstundenvergütung: Wann die ermäßigte Besteuerung greift
Werden Überstunden aus mehreren Jahren in einer Summe ausgezahlt, kann dies zu einer erheblichen steuerlichen Mehrbelastung führen. Der Bundesfinanzhof hat nun klargestellt, dass in solchen Fällen eine ermäßigte Besteuerung nach § 34 EStG auch für variable Lohnbestandteile wie Überstundenvergütungen in Betracht kommt. Eine wichtige Entscheidung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Homeoffice bei Grenzpendlern: Sonderregeln laufen aus
Die während der Corona-Pandemie getroffenen Konsultationsvereinbarungen mit vielen Nachbarstaaten (u.a. Österreich, Belgien, Luxemburg) zur steuerlichen Behandlung von Homeoffice-Tagen bei Grenzpendlern laufen zum 30. Juni 2022 aus. Das bedeutet, dass ab Juli wieder die regulären Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen gelten, was zu Änderungen bei der Lohnsteuerpflicht führen kann.
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