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Lohnsteuermitteilung 6/2014 als PDF

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Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 06/2014

In der aktuellen Ausgabe stehen wichtige Gerichtsentscheidungen im Mittelpunkt. Diese müssen Sie für eine korrekte Lohnabrechnung kennen. Ein zentraler Schwerpunkt ist der Geldwerter Vorteil Dienstwagen. Hierzu klärt der Bundesfinanzhof wichtige Grundsätze zur privaten Nutzung und Versteuerung. Wir stellen auch die geplanten Steuer-Änderungen für 2015 vor. Diese sehen zum Beispiel höhere Freigrenzen für Aufmerksamkeiten vor. Weitere wichtige Themen sind die Behandlung von Abfindungen und die Definition der Arbeitsstätte. Wir zeigen auch, wie Sie Zuzahlungen zum Firmenwagen absetzen. Arbeitgeber sollten diese Entwicklungen genau prüfen und so steuerliche Risiken vermeiden.

Geldwerter Vorteil Dienstwagen: Privatnutzung richtig bewerten

Der Bundesfinanzhof bestätigt es erneut. Schon die Möglichkeit zur privaten Nutzung eines Firmenwagens führt zur Versteuerung. Dabei gilt die 1-Prozent-Regelung. Ob Sie den Wagen tatsächlich privat nutzen, ist dabei egal. Ein mündliches Verbot reicht nämlich nicht aus, um den geldwerten Vorteil zu vermeiden.

Zuzahlungen zum Dienstwagen als Werbungskosten absetzen

Leistet ein Arbeitnehmer Zuzahlungen für den Dienstwagen? Übersteigen diese den privaten Nutzungswert? Dann kann er sie eventuell als Werbungskosten geltend machen. Ein aktuelles Urteil widerspricht damit der bisherigen Ansicht der Finanzverwaltung.

Regelmäßige Arbeitsstätte: Wichtige Urteile für Fahrer und bei Befristungen

Wann gilt ein Ort als regelmäßige Arbeitsstätte? Neue Urteile schaffen hier Klarheit. Sie klären, ob der Hof eines Subunternehmers für einen Fahrer dazu zählt. Das Gleiche gilt für den Arbeitsort bei einem befristeten Vertrag. Diese Entscheidung hat direkte Auswirkungen auf die Abrechnung von Fahrtkosten.

Lohnsteuerrichtlinien 2015: Das ändert sich bei Zuschüssen und Aufmerksamkeiten

Die Finanzverwaltung plant Änderungen. So sollen die Freigrenzen für Aufmerksamkeiten bei persönlichen Anlässen steigen, und zwar von 40 Euro auf 60 Euro. Auch beim steuerfreien Kindergartenzuschuss sind Änderungen geplant. Deshalb sollten sich Arbeitgeber frühzeitig über die neuen Regeln informieren.

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