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Lohnsteuermitteilung 6/2016 als PDF

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Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 06/2016

Die Bundesregierung treibt die Förderung der Elektromobilität mit einem umfassenden Paket voran, das neben einer Kaufprämie auch bedeutende steuerliche Erleichterungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorsieht. Ab 2017 wird das kostenlose Aufladen von E-Autos im Betrieb steuerfrei und die Übereignung von Ladevorrichtungen pauschal besteuert. Doch dies ist nur eine der wichtigen Neuerungen. Parallel dazu wird das Besteuerungsverfahren modernisiert, was längere Abgabefristen für Steuererklärungen, aber auch einen automatischen Verspätungszuschlag mit sich bringt. Weitere praxisrelevante Themen dieser Ausgabe sind die steuerliche Behandlung von geleasten Fahrrädern im Rahmen einer Gehaltsumwandlung, die Abgeltung von Unfallkosten durch die Entfernungspauschale und die steuerliche Behandlung der Berufshaftpflichtversicherung.

Steuerliche Förderung der Elektromobilität: Das müssen Sie wissen

Die neue steuerliche Förderung sieht vor, dass das Aufladen von Elektro- und Hybridfahrzeugen im Betrieb des Arbeitgebers steuerfrei wird. Zudem kann der Arbeitgeber die Kosten für die Übereignung einer Ladevorrichtung an den Arbeitnehmer pauschal mit 25 % versteuern. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen dafür gelten.

Modernisierung des Besteuerungsverfahrens: Neue Fristen und Pflichten

Ab 2017 gelten neue, verlängerte Abgabefristen für Steuererklärungen. Gleichzeitig wird ein automatischer Verspätungszuschlag eingeführt und die Belegvorlagepflicht wird zur Belegvorhaltepflicht. Wir erläutern die Details der neuen Regelungen und was die digitale Lohnsteuer-Schnittstelle für Arbeitgeber bedeutet.

Fahrradleasing per Gehaltsumwandlung: Steuerliche Fallstricke

Die Überlassung von geleasten (Elektro-)Fahrrädern an Mitarbeiter wird immer beliebter. Doch wann ist die 1-Prozent-Regelung anwendbar und was gilt für die private Nutzung? Entscheidend ist die verkehrsrechtliche Einordnung des Fahrrads als Kraftfahrzeug. Wir zeigen die Unterschiede und was bei der Gehaltsumwandlung zu beachten ist.

Unfallkosten: Mit der Entfernungspauschale abgegolten?

Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz bestätigt: Mit der Entfernungspauschale sind sämtliche Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten. Das gilt auch für Unfallkosten und unfallbedingte Krankheitskosten. Erfahren Sie, was das für die Praxis bedeutet.

Rentenanpassung zum 01.07.2016: Neue Hinzuverdienstgrenzen

Durch die Rentenanpassung ändern sich die Hinzuverdienstgrenzen für beschäftigte Rentner. Arbeitgeber müssen prüfen, ob sich dadurch bei den Gehältern ihrer beschäftigten Rentner neue Spielräume ergeben. Wir zeigen die neuen Werte und was zu beachten ist.

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