Banner Online Kompaktkurse für fundiertes Wissen zu neuesten Gesesetzesänderungen und Abrechnungskriterien

Lohnsteuermitteilung 6/2018 als PDF

Jetzt herunterladen

Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 06/2018: Pauschalversteuerung, Minijobs und Dienstwagen

Die neueste Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen bringt Klarheit in wichtige Praxisfragen. Im Fokus steht ein brandaktuelles BFH-Urteil zur Pauschalversteuerung nach § 37b EStG, das die Anwendbarkeit bei Prämienprogrammen deutlich einschränkt und für viele Unternehmen Handlungsbedarf auslöst. Aber auch abseits davon gibt es entscheidende Neuerungen: Ab 2019 müssen Arbeitgeber auf Wunsch des Arbeitnehmers die aufwändigere Einzelbewertung bei der Dienstwagenbesteuerung anwenden. Weitere wichtige Themen sind der korrekte Lohnzufluss bei vergünstigten Fitnessstudio-Mitgliedschaften und die genauen Regeln, wann die Verdienstgrenze bei Minijobs unschädlich überschritten werden darf. Zudem beleuchten wir, wann die Übernahme von Beiträgen für Mitarbeiter zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führt und was beim neuen bAV-Förderbetrag für Geringverdiener zu beachten ist. Sichern Sie sich mit diesen Einblicken ab.

Pauschalversteuerung nach § 37b EStG: BFH schränkt Anwendbarkeit ein

Ein neues BFH-Urteil stellt klar: Die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG ist nicht anwendbar, wenn die Zuwendung die eigentliche Gegenleistung für einen Erfolg ist, wie z.B. bei Prämien für Verkaufserfolge. Es fehlt am Merkmal der “Zusätzlichkeit”.

Fitnessstudio-Zuschuss: Wann fließt der geldwerte Vorteil zu?

Bei vergünstigten Firmenfitness-Angeboten fließt der geldwerte Vorteil monatlich zu, wenn der Mitarbeiter keinen unentziehbaren Anspruch für einen längeren Zeitraum erwirbt. Entscheidend ist nicht die Vertragslaufzeit, die der Arbeitgeber mit dem Studio vereinbart hat.

Minijob: Verdienstgrenze überschritten – was nun?

Ein nur gelegentliches und unvorhersehbares Überschreiten der 450-Euro-Grenze ist unschädlich (bis zu 2x pro Jahr). Aber Vorsicht: Eine Krankheitsvertretung gilt als unvorhersehbar, eine Urlaubsvertretung hingegen nicht. Wir erklären die Details.

Dienstwagen: Arbeitgeber ab 2019 zur Einzelbewertung verpflichtet

Die Finanzverwaltung ändert ihre Haltung: Ab 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, auf Verlangen des Arbeitnehmers die Einzelbewertung für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte (0,002-%-Regelung) anzuwenden, sofern vertraglich nichts anderes geregelt ist.

Um die vollständigen Analysen und Handlungsanweisungen zu diesen Themen zu erhalten, sichern Sie sich jetzt die aktuelle Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen als Abonnent.