Lohnsteuermitteilung 6/2020 als PDF
Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 06/2020
Die Corona-Pandemie sorgt weiterhin für zahlreiche Sonderregelungen und offene Fragen in der Lohnabrechnung. Im Mittelpunkt der aktuellen Ausgabe steht die Anpassung der BMF-FAQ zum steuerfreien Corona-Zuschuss. Hier gibt es wichtige Klarstellungen, insbesondere im Zusammenspiel mit Kurzarbeit und bereits vereinbarten Sonderzahlungen, die für Arbeitgeber essenziell sind, um die Steuerfreiheit rechtssicher zu gewähren. Darüber hinaus analysieren wir für Sie die Auswirkungen der Krise auf die Dienstwagenbesteuerung im Homeoffice und die Neuregelungen durch das Zweite Sozialschutzpaket, wie das erhöhte Kurzarbeitergeld. Abseits von Corona beleuchten wir ein brisantes Urteil zu Betriebsveranstaltungen, die nur einem ausgewählten Führungskreis offenstehen, und klären, ob die Kosten für eine nicht in Anspruch genommene Überführungsleistung bei Mitarbeiterfahrzeugen als geldwerter Vorteil zu werten sind. Diese Ausgabe liefert Ihnen das notwendige Wissen, um auf dem aktuellen Stand zu bleiben und kostspielige Fehler zu vermeiden.
Steuerfreier Corona-Zuschuss: Was gilt bei Kurzarbeit und Sonderzahlungen?
Das BMF hat seine FAQ zum 1.500-Euro-Bonus angepasst. Wann kann ein Zuschuss zum Kurzarbeitergeld steuerfrei sein und wie werden bereits vor dem 1. März 2020 vereinbarte Sonderzahlungen behandelt? Die Details sind entscheidend, um die Steuerfreiheit nicht zu gefährden.
Dienstwagen im Homeoffice: Ändert sich die Besteuerung?
Weniger Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte durch Homeoffice – doch was bedeutet das für die 1-%-Regelung? Wir erläutern, ob der geldwerte Vorteil für den Dienstwagen angepasst werden kann und welche Möglichkeiten Arbeitnehmer in der Steuererklärung haben.
Sozialschutzpaket II: Höheres Kurzarbeitergeld und neue Hinzuverdienstregeln
Das Kurzarbeitergeld wird bei längerer Bezugsdauer erhöht und die Hinzuverdienstgrenzen werden ausgeweitet. Erfahren Sie, welche neuen Sätze gelten und was die Verlängerung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Praxis bedeutet.
Betriebsveranstaltung nur für Führungskräfte? Ein Urteil mit Folgen
Eine Jahresabschlussfeier nur für den Führungskreis – gilt das als Betriebsveranstaltung? Ein Finanzgericht hat entschieden, ob hier eine Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG möglich ist. Eine wichtige Abgrenzung für die betriebliche Praxis.
Sachbezug: Keine Überführungskosten, kein geldwerter Vorteil?
Ein neues BFH-Urteil klärt, ob nicht in Rechnung gestellte Überführungskosten beim verbilligten Erwerb von Fahrzeugen durch Mitarbeiter als geldwerter Vorteil zu versteuern sind. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Bewertung von Sachbezügen.
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