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Lohnsteuermitteilung 6/2023 als PDF

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Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 06/2023

Diese Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen beleuchtet wichtige lohnsteuerliche Aspekte, die insbesondere beim Verkauf von Firmenwagen an Mitarbeiter, E-Bikes oder Handys relevant werden. Wir klären, welche Regeln bei der Bewertung des geldwerten Vorteils zu beachten sind und welche Pauschalierungsmöglichkeiten bestehen. Des Weiteren erhalten Sie aktuelle Informationen zu geplanten Änderungen in der Pflegeversicherung und zur Inflationsausgleichsprämie. Wir präsentieren Ihnen eine kompakte Übersicht über die wichtigsten Neuerungen und Urteile, die Ihre Personalpraxis betreffen, um Ihnen eine rechtssichere Handhabung zu ermöglichen.

Verkauf von Firmenwagen an Mitarbeiter: Die korrekte Bewertung

Wenn Arbeitgeber gebrauchte Wirtschaftsgüter wie Firmenwagen, E-Bikes oder Handys an Mitarbeiter verkaufen, entsteht oft ein geldwerter Vorteil. Dieser ist lohnsteuerpflichtig. Erfahren Sie, wie der Wert des Wirtschaftsguts korrekt nach dem üblichen Endpreis am Abgabeort zu bestimmen ist und welche Besonderheiten bei Fahrrädern oder Datenverarbeitungsgeräten gelten.

Inflationsausgleichsprämie: Aktualisierte FAQ des BMF

Das Bundesfinanzministerium hat seine FAQ zur steuer- und beitragsfreien Inflationsausgleichsprämie aktualisiert. Wir zeigen Ihnen, unter welchen Bedingungen die Prämie von bis zu 3.000 Euro auch bei Zahlungen von dritter Seite oder durch ausländische Arbeitgeber steuerfrei bleibt.

Änderungen in der Pflegeversicherung geplant: Das kommt auf Arbeitgeber zu

Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind Änderungen in der Pflegeversicherung geplant. Ab dem 1. Juli 2023 sollen die Beitragssätze je nach Kinderanzahl differenziert werden. Informieren Sie sich, welche Daten Sie von Ihren Mitarbeitern abfragen müssen.

Erste Tätigkeitsstätte: Aktuelle Urteile zu Zeitsoldaten und Flugzeugführern

Die Definition der ersten Tätigkeitsstätte ist entscheidend für den Abzug von Reisekosten. Neue Urteile des BFH und des FG Baden-Württemberg klären, wann bei Zeitsoldaten und Flugzeugführern eine erste Tätigkeitsstätte vorliegt und wann Reisekostengrundsätze anzuwenden sind.

Unfall auf dem Weg zur Arbeit: Wann sind Unfallkosten Werbungskosten?

Passiert ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit, können die entstandenen Kosten unter bestimmten Umständen als Werbungskosten abziehbar sein. Wir erläutern, welche Unfallkosten berücksichtigt werden und welche Besonderheiten bei der Erstattung durch den Arbeitgeber gelten.

Um die vollständigen Analysen und Handlungsanweisungen zu diesen Themen zu erhalten, sichern Sie sich jetzt die aktuelle Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen als Abonnent.