Lohnsteuermitteilung 6/2024 als PDF
Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 06/2024
In dieser Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen stehen wichtige Entscheidungen und Klarstellungen im Fokus, die für die Personalpraxis von großer Bedeutung sind. Besonders hervorzuheben ist die neue Rechtsprechung zur Pauschalversteuerung Betriebsveranstaltungen, die sowohl vom Bundesfinanzhof (BFH) als auch vom Bundessozialgericht (BSG) beleuchtet wurde. Diese Urteile bieten Arbeitgebern mehr Rechtssicherheit bei der Gestaltung von Firmenfeiern. Darüber hinaus werden die steuerliche Abzugsfähigkeit der Zweitwohnungsteuer bei doppelter Haushaltsführung und die Berücksichtigung von Beiträgen zu schweizerischen Pensionskassen behandelt. Ebenso klären wir über die Steuerfreiheit von Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen auf.
Pauschalversteuerung Betriebsveranstaltungen: BFH schafft Klarheit
Der BFH hat entschieden, dass eine Pauschalversteuerung von Betriebsveranstaltungen auch dann möglich ist, wenn nicht alle Mitarbeiter teilnehmen können. Die bisherige Finanzverwaltungsauffassung wurde korrigiert. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen für die 25-Prozent-Pauschalversteuerung gelten.
BSG zur Sozialversicherungspflicht bei Pauschalversteuerung Betriebsveranstaltungen
Das Bundessozialgericht hat sich ebenfalls zur Pauschalversteuerung von Betriebsveranstaltungen geäußert. Es klärt, wann nach einer nachträglichen Pauschalversteuerung die Sozialversicherungspflicht entfällt und welche Fristen dafür einzuhalten sind.
Zweitwohnungsteuer bei doppelter Haushaltsführung
Der BFH hat präzisiert, dass die Zweitwohnungsteuer als Kosten der Unterkunft bei einer doppelten Haushaltsführung abzugsfähig ist, allerdings nur im Rahmen des Höchstbetrags von 1.000 Euro pro Monat. Wir zeigen Ihnen, was Sie beachten müssen.
Beiträge zu schweizerischen Pensionskassen
Neue Urteile des BFH klären die steuerliche Berücksichtigung von überobligatorischen Arbeitgeberbeiträgen zu schweizerischen Pensionskassen. Es wird erläutert, wann diese als Arbeitslohn gelten und welche Steuerbefreiungen nicht greifen.
Steuerfreiheit von Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen
Der BFH hat entschieden, dass Nebenleistungen wie Unterkunft und Verpflegung bei Gesundheitsförderungsmaßnahmen nicht steuerfrei nach § 3 Nr. 34 EStG sind. Erfahren Sie, welche Auswirkungen dies auf die Praxis hat.
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