Lohnsteuer-Mitteilungen als PDF
Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 06/2025
Die richtige Abrechnung der doppelten Haushaltsführung ist ein ständiges Thema in der Lohnabrechnung. Ein neues Urteil des Finanzgerichts Münster schafft nun mehr Klarheit. Es geht um die Frage, wann der tägliche Weg zur Arbeit noch zumutbar ist. Denn die Entscheidung hat direkte Folgen für die steuerfreie Erstattung von Unterkunftskosten und den Werbungskostenabzug. Diese Ausgabe erklärt das Urteil genau und gibt Ihnen so mehr Sicherheit für die Praxis.
Zudem schauen wir uns neue Vorschläge zur Vereinfachung der Lohnsteuer an. Ein Expertengremium hat Ideen vorgestellt, die zum Beispiel die Werbungskosten stark verändern könnten. Weitere wichtige Themen sind die Versicherungspflicht von Lehrkräften und die Frage nach der ersten Tätigkeitsstätte bei Berufssoldaten. Außerdem gibt es ein neues Urteil zur 1-Prozent-Regelung. Es klärt, ob selbst getragene Kosten bei Privatfahrten den geldwerten Vorteil mindern.
Doppelte Haushaltsführung: Wann ist die Entfernung zumutbar?
Ein wichtiger Punkt für die doppelte Haushaltsführung ist die Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort. Denn ein neues Urteil stellt klar: Eine Fahrzeit unter einer Stunde ist täglich zumutbar. Dann liegt auch bei über 30 km keine doppelte Haushaltsführung vor.
Vereinfachung der Lohnsteuer: Was plant die Politik?
Ein Expertengremium schlägt vor, mehrere Pauschalen zu einer Arbeitstagepauschale zusammenzufassen. Wir erklären, welche Vereinfachungen für Werbungskosten im Gespräch sind und was das für Arbeitgeber bedeuten könnte.
Erste Tätigkeitsstätte: Neues Urteil für Berufssoldaten
Wenn ein Berufssoldat unbefristet einer Dienststelle zugeordnet ist, hat er dort seine erste Tätigkeitsstätte. Deshalb hat ein Gericht entschieden, dass er keine steuerfreien Reisekosten erhält, auch wenn spätere Versetzungen möglich sind.
1-Prozent-Regelung: Keine Minderung durch Fähr- oder Mautkosten
Wenn ein Mitarbeiter bei einer Privatfahrt mit dem Dienstwagen Fähr- oder Mautkosten selbst zahlt, verringert das nicht seinen geldwerten Vorteil. Denn der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass die 1-Prozent-Regelung diese Kosten nicht abdeckt.
Um die vollständigen Analysen und Handlungsanweisungen zu diesen Themen zu erhalten, sichern Sie sich jetzt die aktuelle Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen als Abonnent.
