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Lohnsteuermitteilung 7/2014 als PDF

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Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 07/2014

Die aktuelle Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen behandelt eine Reihe wichtiger Urteile, die für Arbeitgeber und die Personalpraxis von großer Bedeutung sind. Ein zentrales Thema sind dabei die neuen Verwaltungsanweisungen zur Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen, welche sich auf den geldwerten Vorteil für Mitarbeiter auswirken. Darüber hinaus werden auch wichtige Entscheidungen zur doppelten Haushaltsführung, zur Haftung des Arbeitgebers sowie zur Behandlung von Reisekosten bei Auszubildenden besprochen. Folglich erfordern diese Änderungen eine genaue Prüfung der bisherigen Praxis in der Lohn- und Gehaltsabrechnung. So können Sie Risiken bei der Steuer vermeiden und vorhandene Möglichkeiten bestmöglich nutzen.

Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen

Für die private Nutzung von Firmenwagen gibt es neue Regelungen. So kann bei der Berechnung des geldwerten Vorteils nach der 1-Prozent-Regelung der Bruttolistenpreis nun unter bestimmten Voraussetzungen verringert werden. Dies gilt insbesondere für die Kosten des Batteriesystems.

Doppelte Haushaltsführung im Haus der Eltern

Wann liegt ein eigener Hausstand vor, wenn ein Arbeitnehmer ein Zimmer im Haus der Eltern bewohnt? Ein aktuelles Urteil gibt jetzt wichtige Hinweise, unter welchen Bedingungen die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung anerkannt werden. Dies ist für viele Arbeitnehmer relevant.

Haftung des Arbeitgebers bei Lohnsteuerabzug durch Dritte

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, unter welchen Bedingungen ein Arbeitgeber nicht für die Lohnsteuer haftet, wenn ein Dritter den Steuerabzug falsch vornimmt. Eine solche Situation kann zum Beispiel bei Urlaubskassen auftreten und für Arbeitgeber im Baugewerbe eine wichtige Hilfe sein.

Ausbildungsbetrieb als erste Tätigkeitsstätte

Ist der Ausbildungsbetrieb für einen Azubi eine „erste Tätigkeitsstätte“? Diese Frage ist sehr wichtig für den Ansatz von Fahrtkosten. Ein neues Urteil schafft hier endlich Klarheit und hat deshalb direkte Folgen für die Berechnung der Werbungskosten von Auszubildenden.

Um die vollständigen Analysen und Handlungsanweisungen zu diesen Themen zu erhalten, sichern Sie sich jetzt die aktuelle Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen als Abonnent.