Lohnsteuermitteilung 7/2016 als PDF
Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 07/2016
Die Beschäftigung von Flüchtlingen stellt viele Arbeitgeber vor neue administrative Herausforderungen. Im Mittelpunkt der aktuellen Ausgabe steht daher die korrekte Abwicklung des Lohnsteuerabzugs und der Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Was ist zu tun, wenn noch keine Identifikationsnummer vorliegt? Wir klären die wichtigsten Fragen, damit Sie von Anfang an alles richtig machen. Doch das ist nicht das einzige Thema, das für die Praxis relevant ist. Wir beleuchten die neuen, strengeren Regeln zur Beitragsfreiheit bei pauschal versteuerten Sachzuwendungen und zeigen, warum der 28. Februar eine entscheidende Frist ist. Zudem analysieren wir aktuelle Urteile zur Definition der regelmäßigen Arbeitsstätte, die auch nach der Reisekostenreform für Lohnsteuer-Außenprüfungen von Bedeutung sind. Ein weiteres wichtiges Thema sind die Pflichten für Arbeitgeber bei Minijobs, deren korrekte Dokumentation vor hohen Nachforderungen schützen kann.
Beschäftigung von Flüchtlingen: ELStAM-Abruf ohne Identifikationsnummer
Für die korrekte Lohnabrechnung ist der Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale unerlässlich. Doch was, wenn für geflüchtete Mitarbeiter noch keine steuerliche Identifikationsnummer vergeben wurde? Wir erläutern, wie Sie den Lohnsteuerabzug für einen Übergangszeitraum korrekt durchführen und was bei der späteren Korrektur zu beachten ist.
Beitragsfreiheit bei Pauschalversteuerung: Die wichtige 28.02.-Frist
Pauschal versteuerte Sachzuwendungen sind nur dann in der Sozialversicherung beitragsfrei, wenn die Versteuerung rechtzeitig erfolgt. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben klargestellt, dass eine nachträgliche Pauschalierung spätestens bis zum 28.02. des Folgejahres erfolgen muss.
Regelmäßige Arbeitsstätte: Neue Urteile mit Relevanz für die Praxis
Obwohl der Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte durch die „erste Tätigkeitsstätte“ abgelöst wurde, haben aktuelle Urteile für die Zeit bis 2013 weiterhin Bedeutung für Lohnsteuer-Außenprüfungen. Wir zeigen, wann bei Außendienstmitarbeitern oder Berufskraftfahrern der Betriebssitz als regelmäßige Arbeitsstätte gilt.
Minijobs: Dokumentationspflichten für Arbeitgeber
Bei der Beschäftigung von Minijobbern müssen Arbeitgeber zahlreiche Pflichten erfüllen. Eine sorgfältige Dokumentation der versicherungsrechtlichen Beurteilung und der Arbeitszeiten ist entscheidend, um sich bei Prüfungen durch die Rentenversicherung vor hohen Beitragsnachforderungen zu schützen.
Änderung der Lohnsteueranmeldung bei Umzug ins Ausland
Unter welchen Voraussetzungen kann eine bereits übermittelte Lohnsteueranmeldung korrigiert werden, wenn ein Mitarbeiter ins Ausland umzieht und die Besteuerungsrechte wechseln? Ein aktuelles Urteil schafft hier Klarheit für Arbeitgeber und zeigt die Möglichkeiten einer rückwirkenden Änderung auf.
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