Lohnsteuermitteilung 7/2017 als PDF
Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 07/2017: Betriebsrenten, Firmenräder und wichtige Urteile
Die neueste Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen steht ganz im Zeichen der größten Rentenreform seit Jahren. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 kommen weitreichende Änderungen auf Arbeitgeber zu, die neue Chancen, aber auch Pflichten mit sich bringen. Wir geben Ihnen einen detaillierten Überblick über die neuen Fördermöglichkeiten für Geringverdiener, den erhöhten steuerfreien Dotierungsrahmen und den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung. Doch auch abseits der bAV gibt es entscheidende Neuerungen: Ein BFH-Urteil zur Pauschalversteuerung von Geschenken nach § 37b EStG sorgt für Handlungsbedarf, ebenso wie neue Verwaltungsanweisungen zur Versteuerung von Firmenrädern und E-Bikes nach Ablauf der Leasingzeit. Abgerundet wird die Ausgabe mit wichtigen Informationen zur verpflichtenden Einführung der Digitalen Lohnschnittstelle (DLS) ab 2018. Mit diesem Wissen sind Sie auf die anstehenden Änderungen bestens vorbereitet.
Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018: Neue Förderungen und Pflichten
Das neue Gesetz soll die bAV attraktiver machen. Profitieren Sie vom neuen Förderbetrag für Geringverdiener und nutzen Sie den auf acht Prozent der BBG erhöhten steuerfreien Dotierungsrahmen. Beachten Sie aber auch den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung ab 2019.
Firmenrad-Leasing: So wird der Restwert beim Kauf versteuert
Immer mehr Mitarbeiter übernehmen ihr geleastes Firmenrad. Eine neue Verfügung klärt nun die steuerliche Bewertung: Der Restwert kann nach 36 Monaten pauschal mit 40% des ursprünglichen Preises angesetzt werden. Wir erklären, wie Sie teure Fehler bei der Abrechnung vermeiden.
Geschenke an Dritte: BFH verschärft Regeln für Pauschalsteuer § 37b EStG
Vorsicht bei Geschenken an Geschäftspartner! Der BFH hat entschieden, dass die übernommene Pauschalsteuer nach § 37b EStG auf die 35-Euro-Grenze für den Betriebsausgabenabzug anzurechnen ist. Dies kann schnell zu einer unerwarteten Steuerbelastung führen.
Digitale Lohnschnittstelle (DLS): Ab 2018 für alle verpflichtend
Die Schonfrist ist vorbei: Ab dem 1. Januar 2018 müssen Arbeitgeber bei einer Lohnsteuer-Außenprüfung die Daten über die Digitale Lohnschnittstelle (DLS) bereitstellen. Erfahren Sie, was dieser neue Standarddatensatz für Ihre Lohnbuchhaltungssoftware bedeutet.
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