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Lohnsteuermitteilung 5/2020 als PDF

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Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 05/2020: Das Corona-Spezial

Die Corona-Pandemie beeinflusst die Lohn- und Gehaltsabrechnung stark. Unser Corona-Spezial fasst deshalb die wichtigsten steuerlichen und sozialrechtlichen Regeln für Sie zusammen. Im Mittelpunkt steht die steuer- und beitragsfreie Sonderzahlung von bis zu 1.500 Euro, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern geben können.

Weitere wichtige Themen dieser Ausgabe

Wir erklären auch die längeren Zeitgrenzen für kurzfristig Beschäftigte und die neuen Regeln zur Entschädigung bei Verdienstausfall durch Kinderbetreuung. Ebenso wichtig ist die Stundung von Sozialbeiträgen, die wir für Sie beleuchten. Wir zeigen zudem die steuerlichen Folgen des Homeoffice für Grenzpendler und die Möglichkeiten zur steuerfreien Kostenerstattung. Bleiben Sie mit uns auf dem neuesten Stand, damit Sie Ihre Lohnabrechnung in diesen schwierigen Zeiten absichern.

Steuerfreie Sonderzahlung: 1.500 Euro als Corona-Bonus

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern bis zu 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei als Beihilfe zahlen. Doch welche Voraussetzungen gelten für diese Sonderzahlung und was müssen Sie bei der Umsetzung beachten?

Kurzarbeit und Hinzuverdienst: Das Sozialschutz-Paket im Überblick

Das Corona-Sozialschutz-Paket erleichtert den Zugang zur Grundsicherung. Es regelt zugleich den Hinzuverdienst während der Kurzarbeit neu. Welche Anreize gibt es hier für Tätigkeiten in wichtigen Branchen?

Kurzfristig Beschäftigte: Längere Zeitgrenzen

Um Engpässe in der Landwirtschaft und anderen Branchen zu vermeiden, hat der Gesetzgeber die Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen ausgeweitet. Welche neuen Fristen gelten und was bedeutet das für die Sozialversicherung?

Entschädigung bei Kinderbetreuung: Was Eltern jetzt wissen müssen

Wenn Kitas und Schulen schließen, haben berufstätige Eltern Anspruch auf eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall. Wie hoch ist der Anspruch und wie können Eltern ihn geltend machen?

Homeoffice und Grenzpendler: Neue Regeln in der Corona-Krise

Die Arbeit im Homeoffice kann steuerliche Folgen für Grenzpendler haben. Deutschland hat deshalb Vereinbarungen mit Luxemburg, den Niederlanden und Österreich getroffen. Was beinhalten diese, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden?

Um die vollständigen Analysen und Handlungsanweisungen zu diesen Themen zu erhalten, sichern Sie sich jetzt die aktuelle Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen als Abonnent.