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Lohnsteuermitteilung 7/2020 als PDF

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Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 07/2020: Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz ist da!

Die Bundesregierung hat mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz ein umfassendes Maßnahmenpaket verabschiedet, das weitreichende Folgen für die Lohn- und Gehaltsabrechnung hat. Im Zentrum stehen direkte Entlastungen für Familien und eine befristete Senkung der Umsatzsteuersätze, die auch auf Sachbezüge wie die Dienstwagenbesteuerung durchschlägt. Für Arbeitgeber ist es jetzt entscheidend, die neuen Regelungen schnell und korrekt umzusetzen, um rechtliche Risiken zu vermeiden und die Liquidität zu sichern. Diese Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen bereitet alle praxisrelevanten Änderungen für Sie auf. Wir analysieren den neuen Kinderbonus, die Auswirkungen der Umsatzsteuersenkung auf die Entgeltabrechnung, die Verschiebung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge und die neuen Möglichkeiten bei steuerfreien Zuschüssen zum Kurzarbeitergeld.

Der Kinderbonus: 300 Euro pro Kind und die Folgen für die Lohnabrechnung

Das Gesetz sieht einen einmaligen Kinderbonus von 300 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind vor. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten. Doch wie genau wird der Bonus ausgezahlt und welche steuerlichen Besonderheiten sind bei der Anrechnung auf den Kinderfreibetrag zu beachten?

Befristete Senkung der Umsatzsteuersätze: Was Arbeitgeber beachten müssen

Vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 werden die Umsatzsteuersätze gesenkt. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Bewertung von Sachbezügen, wie z.B. bei der 1%-Regelung für Dienstwagen, bei Gutscheinen oder der Verpflegung. Handeln Sie jetzt, um Ihre Abrechnungsprozesse anzupassen.

Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge: Aufschub für Juli

Um die Liquidität der Unternehmen zu schonen, wird die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge für den Monat Juli auf den 29. Juli 2020 verschoben. Welche Voraussetzungen gelten und was bedeutet dies konkret für Ihre Beitragsnachweise?

Steuerfreie Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld: Die neuen Regeln

Das Gesetz regelt nun auch die Steuerfreiheit für Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld. Bis zu welcher Höhe sind diese Zuschüsse steuer- und sozialversicherungsfrei und welche Nachweispflichten müssen Arbeitgeber erfüllen?

Konjunkturpaket und bAV: Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung

Das Konjunkturpaket beeinflusst auch die betriebliche Altersversorgung. Insbesondere die befristete Senkung der Umsatzsteuer kann sich auf die Bewertung von Versorgungsleistungen auswirken. Welche Fallstricke hier lauern, ist für Arbeitgeber von großer Bedeutung.

Um die vollständigen Analysen und Handlungsanweisungen zu diesen Themen zu erhalten, sichern Sie sich jetzt die aktuelle Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen als Abonnent.