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Lohnsteuermitteilung 7/2022 als PDF

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Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 07/2022: Energiepreispauschale, 9-Euro-Ticket und mehr

Die aktuelle Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen steht ganz im Zeichen der Entlastungspakete. Im Fokus: die Energiepreispauschale für Minijobber. Viele Fragen zur Anspruchsberechtigung und zur praktischen Abwicklung wurden nun durch ein umfassendes FAQ-Schreiben des Bundesfinanzministeriums geklärt. Arbeitgeber müssen jetzt genau prüfen, an welche geringfügig Beschäftigten sie die 300 Euro auszahlen müssen und welche Formalitäten dabei zwingend zu beachten sind, um Fehler zu vermeiden. Weitere zentrale Themen dieser Ausgabe sind die Auswirkungen des 9-Euro-Tickets auf steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zum ÖPNV sowie die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro und die damit verbundene neue Minijob-Grenze. Dieser Artikel liefert Ihnen den entscheidenden Überblick.

Energiepreispauschale für Minijobber: Wer hat Anspruch?

Gute Nachrichten: Auch geringfügig Beschäftigte profitieren von der Energiepreispauschale. Doch die Auszahlung ist an eine wichtige Bedingung geknüpft. Der Minijobber muss seinem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass es sich um sein erstes Dienstverhältnis handelt. Ohne dieses Dokument darf keine Auszahlung erfolgen. Erfahren Sie, was für Rentner mit Minijob gilt.

Auszahlung der EPP: Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen

Die Auszahlung der Energiepreispauschale soll im September erfolgen. Doch es gibt Ausnahmen: Arbeitgeber, die nur quartalsweise oder jährlich eine Lohnsteuer-Anmeldung abgeben, haben andere Fristen oder können sogar ganz auf die Auszahlung verzichten. Wir erklären die unterschiedlichen Regelungen und wie die Refinanzierung für den Arbeitgeber funktioniert.

9-Euro-Ticket und steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse

Das 9-Euro-Ticket sorgt für Freude bei den Pendlern, aber für Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern die Monatskarte bezuschussen, entsteht Handlungsbedarf. Die Finanzverwaltung hat klargestellt, wie die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 15 EStG in den Monaten Juni bis August zu handhaben ist, um eine unerwartete Steuerpflicht zu vermeiden.

Mindestlohn und neue Minijob-Grenze ab Oktober

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Oktober auf 12 Euro. Damit einhergehend wird auch die Minijob-Grenze auf 520 Euro angehoben. Gleichzeitig ändern sich die Regeln für das unvorhergesehene Überschreiten dieser Grenze. Sind Sie auf die neuen Regelungen im Übergangsbereich (Midijob) vorbereitet?

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