Lohnsteuermitteilung 8/2014 als PDF
Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 08/2014
Die Frage, ob Strafverteidigerkosten als Werbungskosten absetzbar sind, beschäftigt immer wieder die Gerichte und kann für betroffene Arbeitnehmer und Arbeitgeber weitreichende finanzielle Folgen haben. Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Hessen schafft hier mehr Klarheit und steht im Mittelpunkt dieser Ausgabe. Doch auch abseits davon gibt es wichtige Entwicklungen: Das Kroatienbegleitgesetz bringt zum 1. Januar 2015 einige Änderungen im Lohnsteuerabzugsverfahren mit sich, die jede Personalabteilung kennen sollte.
Zudem beleuchten wir brisante Urteile zur Haftung von Geschäftsführern für Lohnsteuer auch nach einem Insolvenzantrag und zur steuerlichen Anerkennung des häuslichen Arbeitszimmers, selbst wenn ein Pool- oder Telearbeitsplatz existiert. Weitere spannende Themen sind die Absetzbarkeit von Winterdiensten und Hausanschlusskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen sowie die Frage, wann der Flughafen die erste Tätigkeitsstätte einer Kabinenchefin ist.
Strafverteidigerkosten als Werbungskosten: Wann ist der Abzug möglich?
Die Kosten für einen Strafverteidiger können enorm sein. Doch sind sie als Werbungskosten absetzbar? Ein neues Urteil stellt klar, dass es entscheidend darauf ankommt, ob der strafrechtliche Vorwurf beruflich oder privat veranlasst war.
Haftung des GmbH-Geschäftsführers: Auch in der Insolvenz?
Ein Insolvenzantrag befreit den Geschäftsführer nicht automatisch von der Haftung für nicht abgeführte Lohnsteuer. Ein Gericht hat nun klargestellt, wie lange die Zahlungspflicht besteht und wann die Verfügungsbefugnis tatsächlich endet.
Das häusliche Arbeitszimmer trotz Pool- oder Telearbeitsplatz?
Kann man ein Arbeitszimmer absetzen, obwohl im Büro ein Poolarbeitsplatz zur Verfügung steht? Und was gilt bei einem vereinbarten Telearbeitsplatz? Neue BFH-Urteile liefern wichtige Kriterien, wann ein “anderer Arbeitsplatz” den Abzug verhindert.
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Winterdienst & Hausanschluss absetzbar?
Gute Nachrichten für Hauseigentümer: Der BFH hat entschieden, dass Kosten für den Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen und für den Hausanschluss an die öffentliche Versorgung als haushaltsnahe Dienstleistung bzw. Handwerkerleistung geltend gemacht werden können.
Erste Tätigkeitsstätte: Wo arbeitet eine Kabinenchefin?
Der Flughafen ist nicht automatisch die regelmäßige Arbeitsstätte des fliegenden Personals. Der BFH hat zugunsten einer Kabinenchefin entschieden, dass der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit im Flugzeug liegt und sie damit auswärts tätig ist.
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