Lohnsteuermitteilung 8/2015 als PDF
Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 08/2015
Die steuerliche Behandlung von Feiern im Beruf sorgt immer wieder für Unsicherheit. Deshalb ist ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen besonders interessant, denn es geht um die Frage, ob man die Kosten für ein Dienstjubiläum absetzen kann. Im konkreten Fall lehnte das Gericht den Werbungskostenabzug ab, weil der private Charakter der Feier überwog. Entscheidend waren dafür Kriterien wie die persönliche Einladung durch den Jubilar und dass der Arbeitgeber nicht beteiligt war. Dieses Urteil zeigt also, wie wichtig eine klare Trennung zwischen beruflichen und privaten Anlässen ist.
Aber das ist nicht die einzige wichtige Neuerung in dieser Ausgabe. Zusätzlich plant die Bundesregierung, die strengen Aufzeichnungspflichten beim Mindestlohn zu lockern, was für viele Arbeitgeber weniger Bürokratie bedeuten würde. Außerdem verlängert die Finanzverwaltung die Übergangsfrist für den ELStAM-Abruf bei Mitarbeitern mit zwei Lohnarten. Wir erklären auch, wann Sportvereine für Zahlungen von Dritten an ihre Spieler haften müssen und schauen uns weitere wichtige Urteile an.
Dienstjubiläum absetzen: Wann das Finanzamt mitfeiert
Ein Beamter feiert sein 40. Dienstjubiläum, will die Kosten absetzen, doch das Finanzgericht sagt nein. Wir erklären die entscheidenden Kriterien wie Gästeliste und Organisation, warum eine Feier als privat gilt und den Werbungskostenabzug verhindert.
Mindestlohn: Erleichterungen bei Aufzeichnungspflichten geplant
Die Bundesregierung plant, die strengen Aufzeichnungspflichten beim Mindestlohn zu lockern. Erfahren Sie, für welche Mitarbeitergruppen die Aufzeichnung der Arbeitszeit bald entfallen könnte und wie der Gesetzgeber die Auftraggeberhaftung neu regeln will.
ELStAM bei zwei Lohnarten: Übergangsregelung wird verlängert
Wenn ein Mitarbeiter zwei verschiedene Bezüge (z.B. Lohn und Rente) von einem Arbeitgeber erhält, gibt es beim ELStAM-Abruf Probleme. Deshalb verlängert die Finanzverwaltung die einfache Übergangsregelung und plant eine gesetzliche Lösung.
Lohn von Dritten: Wann der Verein nicht haften muss
Wenn Profisportler Zahlungen vom Nationalverband bekommen, stellt sich die Frage nach dem Lohnsteuerabzug durch den Verein. Ein Urteil schafft hier Klarheit und zeigt, wann kein Lohn von dritter Seite vorliegt und der Verein deshalb nicht haften muss.
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