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Lohnsteuermitteilung 8/2016 als PDF

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Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 08/2016

Die Bundesregierung plant mit dem Bürokratieentlastungsgesetz II spürbare Erleichterungen für die Wirtschaft, die bald in Kraft treten sollen. Im Mittelpunkt der aktuellen Ausgabe steht daher dieser Gesetzentwurf, der weniger Aufwand bei der Lohnsteuer-Anmeldung und eine einfachere Abführung der Sozialversicherungsbeiträge verspricht. Für Arbeitgeber ist es deshalb wichtig, sich frühzeitig mit den neuen Regeln vertraut zu machen, um ab 2017 zu profitieren.

Doch das ist nicht alles, denn parallel dazu schreitet die große Reform der betrieblichen Altersversorgung voran, die neue Fördermodelle und Pflichten für Unternehmen bringt. Auch die Gerichte sorgen für Bewegung: So hat das Bundesarbeitsgericht ein wichtiges Urteil zur Anrechnung von Sonderzahlungen auf den Mindestlohn gefällt, der zum 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro steigt. Des Weiteren klären neue Urteile, wann eine Berufshaftpflichtversicherung kein Arbeitslohn ist und ob Beiträge zur Krankenzusatzversicherung als steuerfreier Sachbezug gelten. Diese Ausgabe gibt Ihnen die nötigen Informationen, um die Weichen für 2017 richtig zu stellen.

Bürokratieentlastungsgesetz II: Weniger Aufwand für Arbeitgeber

Der Gesetzentwurf sieht konkrete Entlastungen vor. So soll zum Beispiel die Grenze für die vierteljährliche Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung steigen. Das bedeutet für viele kleine Unternehmen weniger Aufwand. Doch was gilt genau und welche weiteren Grenzen werden angepasst?

Vereinfachte Abführung der Sozialversicherungsbeiträge

Die bisher oft komplizierte Schätzung der Sozialversicherungsbeiträge soll ein Ende haben, denn künftig ist die Berechnung auf Basis des Vormonats möglich. Wir erklären Ihnen, wie das neue Verfahren funktioniert und was Sie bei der notwendigen Korrekturabrechnung beachten müssen.

Reform der Betriebsrente: Was auf Arbeitgeber zukommt

Die Regierung plant eine große Reform, um die Betriebsrente besonders für Geringverdiener attraktiver zu machen. Dabei sind ein neuer Förderbetrag für Arbeitgeber und geänderte steuerfreie Höchstbeträge im Gespräch. Doch welche Pflichten könnten damit auf Unternehmen zukommen?

Mindestlohn steigt: Anrechnung von Sonderzahlungen geklärt

Ab dem 1. Januar 2017 steigt der Mindestlohn auf 8,84 Euro pro Stunde. Zugleich hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, welche Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld Sie auf den Mindestlohn anrechnen dürfen. Diese Details sind für Ihre Vertragsgestaltung entscheidend.

Steuerfalle oder Vorteil? Neue Urteile zu Sachbezügen

Wann ist ein Vorteil für den Arbeitnehmer steuerfrei und wann wird er zur Kostenfalle? Aktuelle Urteile bringen Bewegung in die Praxis, zum Beispiel bei der Krankenzusatzversicherung oder der Berufshaftpflicht. Denn bei falscher Anwendung drohen hier teure Nachforderungen vom Finanzamt.

Um die vollständigen Analysen und Handlungsanweisungen zu diesen Themen zu erhalten, sichern Sie sich jetzt die aktuelle Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen als Abonnent.