Lohnsteuermitteilung 8/2017 als PDF
Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 08/2017: Sachbezugswerte, Firmenräder und wichtige Urteile
Die aktuelle Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen liefert Ihnen alle wichtigen Informationen für den Jahreswechsel. Im Mittelpunkt stehen die neuen Sachbezugswerte 2018. Die Werte für Verpflegung und Unterkunft werden angehoben, was direkte Auswirkungen auf die Lohnabrechnung von Mahlzeiten in der Kantine oder bei Auswärtstätigkeiten hat. Aber auch die lohnsteuerliche Behandlung von Firmenrädern ist ein zentrales Thema. Wir beleuchten, wie der geldwerte Vorteil bei der Überlassung von Fahrrädern an Arbeitnehmer korrekt zu bewerten ist und was beim späteren Verkauf an den Mitarbeiter zu beachten ist. Zudem gibt es wichtige Urteile zur Pauschalierung von Sachzuwendungen, zur ersten Tätigkeitsstätte bei unvorhersehbaren Ereignissen und zur steuerlichen Behandlung von Ferienjobs. Sichern Sie sich mit diesen und weiteren praxisrelevanten Themen für das kommende Jahr ab.
Neue Sachbezugswerte 2018: Das müssen Sie bei Mahlzeiten und Unterkunft beachten
Ab dem 1. Januar 2018 gelten neue amtliche Sachbezugswerte 2018 für Verpflegung und Unterkunft. Der Monatswert für Verpflegung steigt auf 246 Euro. Ein Mittag- oder Abendessen wird dann mit 3,23 Euro bewertet. Wir geben Ihnen einen umfassenden Überblick über die neuen Werte.
Firmenfahrräder für Mitarbeiter: So wird der geldwerte Vorteil versteuert
Die Überlassung von Fahrrädern an Mitarbeiter wird immer beliebter. Eine neue Verfügung der OFD Nordrhein-Westfalen klärt nun, wie der geldwerte Vorteil für die private Nutzung korrekt zu ermitteln ist und wie der Restwert beim Verkauf an den Mitarbeiter nach 36 Monaten pauschal mit 40 Prozent angesetzt werden kann.
Pauschalierung von Sachzuwendungen: Wann ist sie zulässig?
Ein Urteil des Sächsischen Finanzgerichts stellt klar: Die Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG ist bei Sachzuwendungen an Geschäftspartner nur dann möglich, wenn bereits ein Vertragsverhältnis besteht und die Zuwendung als Ergänzung zu diesem erfolgt. Eine bloße Anbahnung von Geschäftsbeziehungen reicht nicht aus.
Ferienjobs: Was Arbeitgeber bei der steuerlichen Behandlung beachten müssen
Ob Minijob oder kurzfristige Beschäftigung – bei Ferienjobs von Schülern und Studenten gibt es einiges zu beachten. Wir erklären die Unterschiede, wann eine Pauschalversteuerung möglich ist und wie Sie als Arbeitgeber die Lohnsteuer korrekt abführen.
Um die vollständigen Analysen und Handlungsanweisungen zu diesen Themen zu erhalten, sichern Sie sich jetzt die aktuelle Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen als Abonnent.
