Lohnsteuermitteilung 8/2018 als PDF
Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 08/2018: Pauschalversteuerung, Mindestlohn und wichtige Urteile
In der aktuellen Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen geht es um die wichtigen Änderungen des BMF-Schreibens zur Pauschalversteuerung nach § 37b EStG. Vor allem bei Geschenken an Dritte gibt es neue Klarstellungen, denn diese sind oft ein Streitthema in der Praxis. Außerdem erklären wir, warum der Mindestlohn ab 2019 ansteigt. Weitere wichtige Themen sind, wie Sie verbilligt überlassene GmbH-Anteile richtig behandeln, wann der Zufluss bei Tankgutscheinen stattfindet und wie Sie den Anscheinsbeweis bei der privaten Kfz-Nutzung entkräften. Deshalb bieten Ihnen diese und weitere Urteile wichtige Einblicke für Ihre tägliche Arbeit.
Neue Regeln für die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG
Das BMF hat sein Anwendungsschreiben zur Pauschalversteuerung nach § 37b EStG geändert. Dabei lockert die Finanzverwaltung ihre bisher strenge Haltung bei Gewinnen aus Verlosungen und Prämien, sodass diese unter bestimmten Umständen nicht mehr unter die Pauschalversteuerung fallen.
Mindestlohn steigt ab 2019 in zwei Stufen
Die Mindestlohnkommission hat eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Er steigt nämlich zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und ein Jahr später noch einmal auf 9,35 Euro. Deshalb müssen Arbeitgeber ihre Lohnabrechnung anpassen.
Zufluss von Tankgutscheinen: Wann entsteht der Lohnanspruch?
Ein Urteil des Sächsischen Finanzgerichts stellt klar, dass der steuerpflichtige Zufluss bereits bei der Übergabe aller Gutscheine stattfindet, wenn Sie Tankgutscheine für mehrere Monate im Voraus ausgeben. Dadurch überschreiten Sie schnell die 44-Euro-Freigrenze.
Private Kfz-Nutzung: Anscheinsbeweis entkräften
Sie können den Beweis des ersten Anscheins für eine private Nutzung eines betrieblichen Autos entkräften. So entschied das FG Münster, dass dies möglich ist, wenn dem Gesellschafter privat ein vergleichbares Fahrzeug zur Verfügung steht.
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