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Lohnsteuermitteilung 8/2019 als PDF

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Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 08/2019

Die aktuelle Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen befasst sich mit einer Reihe von praxisrelevanten Themen, die für Arbeitgeber und die Personalpraxis von großer Bedeutung sind. Im Mittelpunkt stehen die neuen BFH Urteile zum Reisekostenrecht, die weitreichende Folgen für die Definition der ersten Tätigkeitsstätte und die Abrechnung von Auswärtstätigkeiten haben. Darüber hinaus beleuchten wir die Pläne zum Bürokratieentlastungsgesetz III, das spürbare Erleichterungen für Unternehmen verspricht. Ein weiteres wichtiges Thema ist ein Urteil zur doppelten Haushaltsführung, das die Absetzbarkeit von Einrichtungskosten neu bewertet und erhebliches Sparpotenzial bieten kann. Abgerundet wird die Ausgabe mit einer kuriosen, aber lehrreichen Entscheidung zur Versteuerung von Renovierungsleistungen aus einer TV-Show.

Aktuelle BFH Urteile zum Reisekostenrecht: Erste Tätigkeitsstätte neu definiert?

Der Bundesfinanzhof hat in mehreren Grundsatzurteilen die Definition der ersten Tätigkeitsstätte und die Abrechnung von Reisekosten präzisiert. Für viele Berufsgruppen wie Piloten, Hafenarbeiter oder Leiharbeitnehmer ergeben sich daraus wichtige Konsequenzen.

Doppelte Haushaltsführung: Kosten für Einrichtung unbegrenzt absetzbar?

Sind Aufwendungen für Möbel und Hausrat Teil der auf 1.000 Euro gedeckelten Unterkunftskosten? Ein neues BFH-Urteil bringt Klarheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und könnte zu erheblichen Steuervorteilen führen. Die Details zur Abgrenzung sind entscheidend.

Bürokratieentlastungsgesetz III: Diese Erleichterungen sind geplant

Das Bundeswirtschaftsministerium plant spürbare Entlastungen für Unternehmen. Das Eckpunktepapier sieht unter anderem eine Anhebung der Minijob-Grenze und eine Verkürzung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vor. Wir stellen die wichtigsten geplanten Änderungen vor.

“Zuhause im Glück”: Wann Renovierungen zum steuerpflichtigen Lohn werden

Die Teilnahme an einer TV-Show kann teuer werden. Das FG Köln hat entschieden, dass kostenlose Renovierungsleistungen als geldwerter Vorteil zu versteuern sind. Erfahren Sie, unter welchen Umständen Sachleistungen als sonstige Einkünfte gelten und wie sie bewertet werden.

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