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Lohnsteuermitteilung 8/2021 als PDF

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Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 08/2021: Details, die Sie kennen müssen

Die aktuelle Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen befasst sich mit drängenden Fragen, die für Arbeitgeber und die Personalpraxis von entscheidender Bedeutung sind. Im Mittelpunkt steht ein mit Spannung erwartetes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zu Stornokosten bei Betriebsveranstaltungen. Müssen die Kosten für nicht erschienene Mitarbeiter auf die anwesenden Kollegen umgelegt werden, was den Freibetrag schneller sprengen könnte? Diese Ausgabe liefert die Antwort und analysiert die Konsequenzen für Ihre zukünftigen Events. Darüber hinaus beleuchten wir weitere komplexe Themen wie die korrekte Anrechnung von Zuzahlungen zum Dienstwagen, die steuerlichen Risiken beim dauerhaften Homeoffice im Ausland und die neuesten Sonderregelungen für Grenzgänger.

BFH-Urteil: No-Show-Kosten bei Betriebsveranstaltungen neu bewertet

Ein Mitarbeiter meldet sich kurzfristig von der Weihnachtsfeier ab – doch die Kosten bleiben. Bisher war unklar, wie diese “No-Show-Kosten” zu behandeln sind. Werden sie nur durch die Anzahl der angemeldeten oder durch die der tatsächlich anwesenden Mitarbeiter geteilt? Der BFH hat mit seinem Urteil (Az. VI R 31/18) nun eine klare Entscheidung getroffen und widerspricht damit der Vorinstanz. Für Arbeitgeber ist dieses Urteil essenziell, da es die Berechnung des 110-Euro-Freibetrags pro Teilnehmer direkt beeinflusst.

Dienstwagen: Einmalzahlungen des Arbeitnehmers richtig verteilen

Leistet ein Arbeitnehmer eine hohe Einmalzahlung für die private Nutzung seines Dienstwagens, stellt sich die Frage der Verrechnung. Das Finanzamt vertrat bisher die Meinung, die Zuzahlung müsse so schnell wie möglich mit dem geldwerten Vorteil verrechnet werden. Der BFH hat in einem aktuellen Urteil (Az. VI R 19/18) jedoch eine andere Sichtweise bestätigt und ermöglicht eine für Arbeitnehmer und Arbeitgeber oft vorteilhaftere Verteilung über einen längeren Zeitraum.

Homeoffice im Ausland: Wann droht eine steuerliche Betriebsstätte?

Die Möglichkeit, dauerhaft im ausländischen Homeoffice zu arbeiten, wird immer beliebter. Doch Vorsicht: Für das Unternehmen kann hierdurch unbeabsichtigt eine Betriebsstätte im Ausland begründet werden, was zu komplexen steuerlichen Verpflichtungen führt. Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber über das Homeoffice eine “Verfügungsmacht” hat. Die deutsche Finanzverwaltung und der BFH legen dieses Kriterium anders aus als die OECD, was Rechtsunsicherheit schafft.

Grenzgänger: Corona-Sonderregeln für die Schweiz, Österreich und Belgien verlängert

Die Pandemie hat die Situation für Grenzgänger stark verändert. Die Sonderregelungen, die eine Besteuerung im Tätigkeitsstaat auch bei pandemiebedingten Homeoffice-Tagen vorsehen, wurden für die Abkommen mit der Schweiz, Österreich und Belgien erneut verlängert. Erfahren Sie, bis wann diese Regelungen nun gelten und was bei der Besteuerung von Kurzarbeitergeld für Grenzgänger nach Frankreich zu beachten ist.

Um die vollständigen Analysen, Details zu den Gerichtsurteilen und konkrete Handlungsanweisungen zu diesen Themen zu erhalten, sichern Sie sich jetzt die aktuelle Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen als Abonnent.