Lohnsteuermitteilung 8/2023 als PDF
Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 08/2023: Der Wachstumschancengesetz Referentenentwurf ist da!
Die aktuelle Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen beleuchtet den kürzlich veröffentlichten Wachstumschancengesetz Referentenentwurf. Dieser Entwurf enthält zahlreiche geplante Änderungen, die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen relevant sind und die Lohnabrechnung 2024 maßgeblich beeinflussen werden. Von der Anhebung von Freigrenzen und Pauschalen bis hin zu Vereinfachungen für international tätige Arbeitnehmer – wir geben Ihnen einen ersten Überblick über die wichtigsten Punkte. Zudem werfen wir einen Blick auf die Künstlersozialabgabe 2024 und ein aktuelles BFH-Urteil zu Krankenversicherungsbeiträgen.
Wachstumschancengesetz Referentenentwurf: Geplante Änderungen im Überblick
Der Wachstumschancengesetz Referentenentwurf sieht mehrere wichtige Anpassungen vor: Die Freigrenze für Geschenke an Nicht-Arbeitnehmer soll von 35 Euro auf 50 Euro steigen. Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) ist eine Anhebung der Grenze von 800 Euro auf 1.000 Euro geplant, während Sammelposten von 1.000 Euro auf 5.000 Euro erhöht und die Auflösungsdauer auf drei Jahre verkürzt werden soll. Auch die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand sollen angehoben werden.
Vereinfachungen für internationale Arbeitnehmer: DBA Luxemburg & Homeoffice
Das Änderungsprotokoll zum DBA Luxemburg bringt steuerliche Vereinfachungen für grenzüberschreitend tätige Beschäftigte im Homeoffice. Die Bagatellgrenze für Homeoffice-Tage soll auf 34 Tage pro Kalenderjahr ausgeweitet werden. Dies schafft mehr Planungssicherheit für Arbeitgeber und Mitarbeiter.
Steuerfreiheit bei vorausbezahlten Krankenversicherungsbeiträgen
Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg stellt klar, wann der Zufluss eines geldwerten Vorteils aus vorausbezahlten Krankenversicherungsbeiträgen des Arbeitgebers beim Arbeitnehmer entsteht. Die Entscheidung gibt wichtige Hinweise zur Anwendung der Sachbezugsfreigrenze.
Lohnabrechnung von Saisonarbeitskräften: Was Arbeitgeber beachten müssen
Die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften erfordert besondere Aufmerksamkeit bei der Lohnabrechnung. Wir beleuchten die Regelungen zur Sozialversicherungspflicht, insbesondere bei kurzfristigen Beschäftigungen und Minijobs, und geben Hinweise zur korrekten Anwendung der Lohnsteuerpauschalierung.
Künstlersozialabgabe 2024: Keine Änderung erwartet
Die Künstlersozialabgabe soll auch im Jahr 2024 unverändert 5,0 Prozent betragen. Dies geht aus dem Referentenentwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2024 hervor und sorgt für Stabilität bei den Abgabepflichtigen.
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