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Lohnsteuermitteilung 8/2024 als PDF

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Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 08/2024

Der Sommer bringt wichtige Urteile und geplante Gesetze, die Arbeitgeber jetzt kennen müssen. So steht im Mittelpunkt dieser Ausgabe eine wichtige Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur korrekten Versteuerung von Sonderzahlungen bei Leasingfahrzeugen. Dieses Urteil beeinflusst direkt die Berechnung des geldwerten Vorteils. Außerdem werfen die Pläne zum Steuerfortwicklungsgesetz ihre Schatten voraus, denn die Abschaffung der Steuerklassen III und V rückt näher. Zusätzlich behandeln wir die Versteuerung von Abschiedsfeiern sowie die korrekte Lohnfortzahlung an Feiertagen. Deshalb bereiten wir diese schwierigen Themen einfach und verständlich für Sie auf.

BFH-Urteil: Sonderzahlungen bei Leasingfahrzeugen korrekt aufteilen

Eine Leasingsonderzahlung senkt zwar die monatlichen Raten, aber wie muss man sie bei den Gesamtkosten für die Fahrtenbuchmethode oder als geldwerten Vorteil ansetzen? Der BFH schafft hier nun Klarheit und erklärt, wie die Kosten richtig über die Laufzeit verteilt werden.

Die Steuerklassen-Reform kommt: Abschied von III und V

Das Steuerfortwicklungsgesetz plant die Umwandlung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren. Dabei soll die Umstellung automatisch ablaufen und ab 2030 gelten. Erfahren Sie, wie der Zeitplan genau aussieht und was das folglich für Arbeitgeber und Ehepaare bedeutet.

Aufwendungen für Abschiedsfeiern: Wann liegt Arbeitslohn vor?

Eine Abschiedsfeier für einen Mitarbeiter kann schnell teuer werden. Deshalb ist es gut zu wissen, dass ein Finanzgericht nun entschieden hat, wann die Kosten nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn gelten, auch wenn die 110-Euro-Grenze überschritten wird.

Lohnfortzahlung an Feiertagen: Welches Landesrecht gilt?

Homeoffice und mobiles Arbeiten machen es oft kompliziert. Zum Beispiel stellt sich die Frage: Welcher Feiertag gilt, wenn der Arbeitnehmer in einem anderen Bundesland arbeitet als die Firma? Wir klären auf, wann ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht und was außerdem bei Feiertagszuschlägen wichtig ist.

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