Lohnsteuermitteilung 9/2015 als PDF
Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 09/2015
Diese Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen behandelt viele wichtige Themen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ein besonders spannendes Urteil des Finanzgerichts Münster klärt zum Beispiel die Frage, ob man die Kosten für eine Abschiedsfeier absetzen kann. Dabei hat das Gericht für den Arbeitnehmer entschieden und die Regeln für eine berufliche Feier genauer erklärt. Aber das ist nur eines von vielen wichtigen Themen. Zusätzlich schauen wir uns die Neuerungen bei der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2016 an, denn hier wurde die Übergangsfrist für den Buchstaben „M“ verlängert. Außerdem analysieren wir ein Urteil zu einem Fahrtenbuch, das mit Kassetten und Excel geführt wurde. Am Ende geben wir noch einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen beim Mindestlohn. Dabei geht es auch um die geänderten Aufzeichnungspflichten und die Frage, welche Lohnteile man anrechnen darf.
Abschiedsfeier absetzen: Wann das Finanzamt mitfeiert
Ein leitender Angestellter feiert seinen Jobwechsel und kann deshalb die Kosten absetzen. Ein neues Urteil zeigt die Regeln, nach denen eine Feier als beruflich gilt. Wir erklären, wie Sie die Kosten erfolgreich von der Steuer absetzen.
Lohnsteuerbescheinigung 2016: Das ändert sich bei Mahlzeiten
Die Finanzverwaltung verlängert die Übergangsfrist für den Buchstaben „M“ bei Mahlzeiten auf Dienstreisen bis Ende 2017. Wir erklären, was das für die Praxis bedeutet und welche weiteren Änderungen bei der Lohnsteuerbescheinigung 2016 wichtig sind.
Fahrtenbuch: Besprochene Kassetten und Excel reichen nicht
Ein Fahrtenbuch müssen Sie zeitnah und in geschlossener Form führen. Deshalb hat das Finanzgericht Köln entschieden, dass besprochene Kassetten und Excel-Tabellen nicht ausreichen. Wir zeigen Ihnen, was ein richtiges Fahrtenbuch ausmacht.
Mindestlohn: Neue Regeln zur Aufzeichnung und Anrechnung
Die Regeln zur Aufzeichnung der Arbeitszeit für den Mindestlohn haben sich geändert, denn die Einkommensgrenze für Erleichterungen wurde angepasst. Außerdem gibt es neue Urteile dazu, welche Lohnteile wie Urlaubsgeld oder Sonderzahlungen Sie auf den Mindestlohn anrechnen dürfen.
Um die vollständigen Analysen und Handlungsanweisungen zu diesen Themen zu erhalten, sichern Sie sich jetzt die aktuelle Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen als Abonnent.
