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Lohnsteuermitteilung 9/2016 als PDF

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Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 09/2016

Die Bundesregierung bringt das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz auf den Weg. Es verspricht ab 2017 spürbare Erleichterungen für die Personalpraxis und mittelständische Unternehmen. Im Mittelpunkt stehen dabei Vereinfachungen bei der Lohnsteuer-Anmeldung sowie eine neue, einfachere Regelung für die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge. Doch das ist nicht die einzige wichtige Neuerung in dieser Ausgabe. Denn ein brandaktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) sorgt für Freude bei Arbeitnehmern. Sie können die Kosten für ein Dienstjubiläum nun unter bestimmten Voraussetzungen vollständig als Werbungskosten absetzen. Außerdem klären wir, wann irrtümlich zu viel gezahlter Lohn die Steuerlast mindert und wo bei der Pauschalversteuerung von Sachzuwendungen teure Fehler lauern.

Zweites Bürokratieentlastungsgesetz: Diese Entlastungen sind geplant

Die Regierung hat das Gesetzgebungsverfahren für das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz gestartet. Für Arbeitgeber bringt dies ab 2017 konkrete Vereinfachungen. So hebt der Gesetzgeber zum Beispiel die Betragsgrenze für die quartalsweise Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung von 4.000 auf 5.000 Euro an. Auch die Schwelle für Kleinbetragsrechnungen steigt.

Vereinfachte Fälligkeit für Sozialversicherungsbeiträge

Die neue Regelung zur Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge beendet die bisherige Schätzung. Künftig können Sie die Werte einfach auf Basis des Vormonats ermitteln. Erfahren Sie, wie dieses vereinfachte Verfahren funktioniert und was Sie bei der notwendigen Korrektur im Folgemonat beachten müssen.

Dienstjubiläum: Kosten für die Feier voll als Werbungskosten absetzbar

Ein wichtiges Urteil des BFH erlaubt jetzt den vollständigen Abzug der Kosten für eine Jubiläumsfeier als Werbungskosten. Entscheidend für die Anerkennung durch das Finanzamt ist jedoch, wer als Gastgeber auftritt und wer auf der Gästeliste steht. Deshalb erläutern wir die genauen Kriterien für die berufliche Veranlassung.

Irrtümlich gezahlter Lohn: Wann die Rückzahlung steuerlich wirkt

Wenn ein Arbeitnehmer zu viel Lohn zurückzahlen muss, stellt sich die Frage, wann dies seine Steuerlast mindert. Ein neues BFH-Urteil schafft hier Klarheit: Die Einkünfte mindern sich erst im Jahr der tatsächlichen Rückzahlung, also beim Abfluss des Geldes. Eine Korrektur im Jahr der fehlerhaften Auszahlung ist nicht möglich.

Pauschalversteuerung nach § 37b EStG: Aktuelle Entwicklungen

Die Pauschalversteuerung von Sachzuwendungen bleibt ein wichtiges Thema. Obwohl die Finanzverwaltung ihre Anweisungen geändert hat, sind gleichzeitig mehrere strittige Fragen vor dem BFH anhängig. Dazu zählt etwa, ob die Pauschalsteuer als Betriebsausgabe abziehbar ist. Wir zeigen Ihnen, wo eine unklare Rechtslage besteht.

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