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Lohnsteuermitteilung 9/2017 als PDF

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Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 09/2017: A1-Bescheinigung, Fahrtkosten und wichtige Urteile

Die aktuelle Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen behandelt ein Thema, das für Firmen mit Auslandstätigkeit immer wichtiger wird. Es geht um die A1-Bescheinigung bei Dienstreisen. Denn immer mehr EU-Länder kontrollieren strenger und verhängen hohe Bußgelder, wenn die Bescheinigung fehlt. Deshalb müssen sich Arbeitgeber genau mit den Regeln beschäftigen, um sicher zu handeln. Aber das ist nicht alles. Wir erklären Ihnen auch, wie Sie Fahrtkosten richtig erstatten und ob Zuschüsse zur Zusatzkrankenversicherung als Sach- oder Barlohn gelten. Weitere wichtige Themen sind zudem die Berechnung der Nichtrückkehrtage für die Schweiz und die Versteuerung von ersparten Überführungskosten bei Firmenwagen. Sichern Sie sich deshalb mit diesen wichtigen Themen für Ihre tägliche Arbeit ab.

A1-Bescheinigung bei Dienstreise: Mitnahmepflicht und drohende Bußgelder

Ob kurze Dienstreise oder lange Entsendung – die A1-Bescheinigung bei Dienstreisen ist in vielen EU-Ländern Pflicht. Wir zeigen Ihnen, was Sie bei der Vorbereitung beachten müssen. Außerdem erfahren Sie, welche Dokumente Sie brauchen und welche hohen Strafen bei Fehlern drohen.

Steuerfreie Fahrtkostenerstattung: Aufbewahrung der Unterlagen ist entscheidend

Ein Urteil des FG Saarland stellt klar, dass Sie Fahrtkosten nur dann steuerfrei erstatten können, wenn Sie alle wichtigen Unterlagen sofort erstellen und aufbewahren. Eine spätere Schätzung oder eine einfache Bestätigung reicht dafür nicht aus.

Zuschuss zur Zusatzkrankenversicherung: Sachlohn oder Barlohn?

Das FG Mecklenburg-Vorpommern hat entschieden, dass Zuschüsse zur privaten Zusatzkrankenversicherung als Sachlohn gelten. Deshalb können sie unter die 44-Euro-Freigrenze fallen. Das ist ein wichtiges Urteil, weil es der bisherigen Meinung der Finanzverwaltung widerspricht.

ELSTER ab 2019: Direkter Dialog mit dem Finanzamt wird möglich

Das neue ELSTER-Portal wird weiter ausgebaut, sodass ab 2019 ein direkter Dialog mit dem Finanzamt möglich ist. Das wird die Kommunikation für alle stark vereinfachen. Schon jetzt können Sie Einsprüche elektronisch einreichen.

Um die vollständigen Analysen und Handlungsanweisungen zu diesen Themen zu erhalten, sichern Sie sich jetzt die aktuelle Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen als Abonnent.