Lohnsteuermitteilung 9/2018 als PDF
Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 09/2018: Jahressteuergesetz 2018 und wichtige Urteile
Die Dienstwagenversteuerung für Elektroautos 2019 ist das Top-Thema dieser Ausgabe! Das Jahressteuergesetz 2018 bringt hier entscheidende Änderungen, die wir für Sie beleuchten. Diese Neuregelung ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen wichtig, denn sie verspricht erhebliche steuerliche Vorteile, wirft aber gleichzeitig auch wichtige Fragen zur korrekten Umsetzung auf. Neben der neuen Dienstwagenversteuerung für Elektroautos 2019 analysieren wir für Sie ebenfalls wichtige Anpassungen im Betriebsrentenstärkungsgesetz, sodass sich die Verwaltung für Arbeitgeber zukünftig einfacher gestaltet. Außerdem erklären wir Ihnen die neuen Regeln zur betrieblichen Gesundheitsförderung und das wichtige Thema der Umsatzhaftung für Online-Marktplätze, weil dies weitreichende Folgen hat. Schließlich runden praxisnahe Gerichtsentscheidungen diese Ausgabe ab, zum Beispiel zur heiklen Gehaltsumwandlung sowie zur oft diskutierten Kürzung von Verpflegungspauschalen. Deshalb bieten Ihnen unsere Experten wichtige Einblicke, damit Sie steuerliche Fallstricke sicher umgehen und die neuen Regelungen optimal für sich nutzen können.
Neue Dienstwagenversteuerung für Elektroautos 2019: Halbierung der Bemessungsgrundlage
Das Jahressteuergesetz 2018 bringt eine große steuerliche Erleichterung für E-Autos. Wenn Sie nämlich zwischen 2019 und 2021 ein Elektro- oder Hybridfahrzeug anschaffen oder leasen, halbiert sich die Bemessungsgrundlage für die private Nutzung. Was das konkret in Euro und Cent bedeutet und welche Voraussetzungen Sie genau erfüllen müssen, um von der neuen Dienstwagenversteuerung für Elektroautos 2019 zu profitieren, erklären wir Ihnen in unserer Detailanalyse.
Gehaltsumwandlung: Vorsicht bei der Pauschalversteuerung von Zuschüssen
Ein aktuelles Urteil des FG Düsseldorf sorgt für Aufsehen, denn eine Lohnsteuerpauschalierung für Zuschüsse, z.B. zu Fahrtkosten, ist unzulässig, wenn der Arbeitgeber im Gegenzug den Bruttoarbeitslohn kürzt. Die Leistung muss also “zusätzlich” erfolgen. Doch was bedeutet das genau und welche Gestaltungen sind noch zulässig? Wir zeigen Ihnen die Grenzen auf.
Betriebliche Altersversorgung: Vereinfachungen durch das Jahressteuergesetz
Der Gesetzgeber entwickelt das Betriebsrentenstärkungsgesetz weiter, wodurch sich die Verwaltung für Arbeitgeber vereinfacht. So plant er beispielsweise, die Verzichtserklärung des Arbeitnehmers bei der Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG a.F. abzuschaffen. Erfahren Sie deshalb, welche Prozesse Sie jetzt anpassen können.
Kürzung der Verpflegungspauschale: Auch bei nicht eingenommener Mahlzeit?
Stellt ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter eine Mahlzeit zur Verfügung, muss er die Verpflegungspauschale kürzen. Gilt das aber auch dann, wenn der Mitarbeiter die Mahlzeit gar nicht in Anspruch nimmt? Ein Finanzgericht hat hierzu nun entschieden und schafft damit neue Fakten für die Reisekostenabrechnung.
Um die vollständigen Analysen und Handlungsanweisungen zu diesen Themen zu erhalten, sichern Sie sich jetzt die aktuelle Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen als Abonnent.
