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Lohnsteuermitteilung 9/2019 als PDF

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Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 09/2019

Die steuerlichen Regeln für Arbeitgeber ändern sich ständig. Doch die geplanten Änderungen im Entwurf zum Jahressteuergesetz 2019 sind besonders umfangreich. Diese Ausgabe gibt Ihnen einen wichtigen Vorsprung. Wir beleuchten die zentralen Neuregelungen, die Ihre Personalpraxis im kommenden Jahr stark beeinflussen werden. Im Fokus stehen dabei nicht nur die vieldiskutierte Zukunft des Solidaritätszuschlags, sondern auch konkrete Gesetzesänderungen 2019. Diese haben direkte finanzielle Auswirkungen. So fördern wir zum Beispiel E-Mobilität und verlängern die Regeln für Diensträder bis 2030. Auch für Jobtickets sind neue, flexible Pauschalversteuerungsoptionen geplant. Sie sollen die Akzeptanz bei Arbeitgebern und Mitarbeitern steigern. Außerdem heben wir die Verpflegungspauschalen an und führen eine neue Pauschale für Berufskraftfahrer ein. Neben diesen gesetzlichen Neuerungen analysieren wir aktuelle Gerichtsentscheidungen. Wir klären, wann die private Nutzung eines Firmenwagens nicht pauschal versteuert werden muss. Und wir erklären, wann die steuerlich vorteilhafte Fünftelregelung bei der Auszahlung von Überstunden greift. Bereiten Sie sich jetzt auf die steuerlichen Neuerungen 2019 vor.

Das Jahressteuergesetz 2019: Ein Überblick der Neuerungen

Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht viele Änderungen vor. Die Regierung plant, die Steuervorteile für E-Autos, Hybridfahrzeuge und Diensträder bis 2030 zu verlängern. Zudem können Arbeitgeber bei Jobtickets künftig wählen, ob sie diese pauschal versteuern – mit oder ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale. Auch die Anhebung der Verpflegungspauschalen ist Teil dieser wichtigen steuerlichen Neuerungen 2019.

Der Solidaritätszuschlag im Fokus des Jahressteuergesetzes 2019

Die politische Diskussion um das Ende des Solidaritätszuschlags wird immer intensiver. Die Bundesregierung hat einen konkreten Gesetzesentwurf zur schrittweisen Rückführung vorgelegt. Erfahren Sie, welche Pläne genau verfolgt werden. Zudem zeigen wir Ihnen, welche Steuerzahler ab wann mit einer Entlastung rechnen können und warum eine schnelle Entscheidung wichtig ist.

Firmenwagen und Privatnutzung: Aktuelle Urteile beachten

Neben den direkten Anpassungen im Jahressteuergesetz 2019 müssen Arbeitgeber auch die aktuelle Rechtsprechung beachten. Die private Nutzung eines Firmenwagens wird meist pauschal versteuert, denn das Finanzamt geht von einer Privatnutzung aus. Ein aktuelles Urteil zeigt jedoch, wann dieser Anscheinsbeweis erschüttert werden kann. Wir beleuchten den Fall, in dem die pauschale Versteuerung abgewendet wurde, obwohl ein Privatfahrzeug vorhanden war.

Die Fünftelregelung bei Überstundenvergütungen

Werden Überstunden, die über mehrere Jahre angesammelt wurden, in einer Summe ausgezahlt, kann dies zu einer hohen Steuerbelastung führen. Ein aktuelles Gerichtsurteil schafft hier Klarheit. Es definiert, unter welchen genauen Voraussetzungen diese Zahlung als außerordentliche Einkunft gilt und wann die steuerlich begünstigte Fünftelregelung angewendet werden darf.

Um die vollständigen Analysen und Handlungsanweisungen zu diesen Themen zu erhalten, sichern Sie sich jetzt die aktuelle Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen als Abonnent.