Lohnsteuermitteilung 9/2020 als PDF
Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 09/2020
Die aktuelle Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die neuesten Entwicklungen im Lohnsteuerrecht. Im Fokus stehen die Ausbildungsprämien Corona-Krise, mit denen der Bund Unternehmen unterstützt, Ausbildungsplätze zu sichern. Diese Hilfen sind entscheidend, um die Auswirkungen der Pandemie auf die berufliche Zukunft junger Menschen abzufedern. Wir beleuchten detailliert, welche Prämien es gibt, wer antragsberechtigt ist und wie die Beantragung erfolgt.
Neben diesen wichtigen Fördermaßnahmen analysieren wir das Zweite Familienentlastungsgesetz, das höhere Kinderfreibeträge und Kindergeld vorsieht. Des Weiteren erfahren Sie, wie die Kostenerstattung im Homeoffice steuerlich zu behandeln ist und welche neuen Regelungen der Auslandstätigkeitserlass während der Corona-Pandemie mit sich bringt. Ein BFH-Urteil zur 110-Euro-Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen vor 2015 rundet die Ausgabe ab. Bleiben Sie mit diesen Informationen auf dem neuesten Stand und sichern Sie Ihre Personalpraxis ab.
Ausbildungsprämien Corona-Krise: So sichern Sie sich die Zuschüsse
Der Bund fördert Betriebe, die Ausbildungsplätze trotz Corona-Krise erhalten oder schaffen. Es gibt Prämien von 2.000 bis 3.000 Euro. Erfahren Sie die Voraussetzungen und den Antragsprozess für die Ausbildungsprämien Corona-Krise.
Familienentlastungsgesetz: Höheres Kindergeld und Freibeträge
Das Kabinett hat das Zweite Familienentlastungsgesetz beschlossen. Es sieht eine Erhöhung des Kindergelds und der Kinderfreibeträge vor. Welche Auswirkungen hat dies auf Ihre Lohnabrechnung?
Homeoffice: Lohnsteuer und Kostenerstattung
Viele arbeiten im Homeoffice. Doch welche Kosten können steuerfrei erstattet werden und welche sind steuerpflichtiger Arbeitslohn? Wir klären die Regeln für Arbeitsmittel, Telefon und Internet.
Betriebsveranstaltungen vor 2015: BFH bestätigt Freigrenze
Ein BFH-Urteil bestätigt die Berechnung der 110-Euro-Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen vor 2015. Wir zeigen, welche Kosten in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind und welche nicht.
Der Auslandstätigkeitserlass wird während der Corona-Pandemie flexibler gehandhabt. Die Dreimonatsfrist für die Steuerfreistellung des Arbeitslohns kann bei vorzeitiger Beendigung des Auslandseinsatzes entfallen.
Um die vollständigen Analysen und Handlungsanweisungen zu diesen Themen zu erhalten, sichern Sie sich jetzt die aktuelle Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen als Abonnent.
