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Lohnsteuermitteilung 9/2021 als PDF

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Die Highlights 09/2021: Firmenwagen Homeoffice Versteuerung und mehr

Die aktuelle Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen befasst sich mit einer Reihe von praxisrelevanten Themen, die für die Entgeltabrechnung von entscheidender Bedeutung sind. Im Fokus steht die komplexe Frage der Firmenwagen Homeoffice Versteuerung. Die zunehmende Arbeit von zu Hause wirft die Frage auf, wie die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte korrekt zu bewerten sind und ob die pauschale 15-Tage-Regelung bei Fahrtkostenzuschüssen noch anwendbar ist. Fehler bei der Abrechnung können hier schnell zu unerwarteten Steuernachforderungen führen. Weitere wichtige Themen sind die steuerlichen Hilfsmaßnahmen für die Opfer der Flutkatastrophe, die auch Erleichterungen für Arbeitgeber umfassen, sowie ein neues BMF-Schreiben zu den Anforderungen an Bewirtungsbelege.

Die 15-Tage-Regel bei der Firmenwagen Homeoffice Versteuerung

Arbeiten Mitarbeiter regelmäßig im Homeoffice, kann die pauschale 15-Tage-Regelung für die Berechnung von Fahrtkostenzuschüssen oder des geldwerten Vorteils nicht mehr ohne Weiteres angewendet werden. Wir zeigen auf, wie die Anzahl der Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte korrekt zu ermitteln ist, damit die Pauschalbesteuerung auch bei der Firmenwagen Homeoffice Versteuerung rechtssicher bleibt und keine unerwarteten Kosten entstehen.

Flutkatastrophe: Steuerliche Hilfen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Während die korrekte Firmenwagen Homeoffice Versteuerung eine planerische Herausforderung darstellt, erfordern akute Krisen schnelles Handeln. Bund und Länder haben umfangreiche steuerliche Erleichterungen für die von der Flutkatastrophe betroffenen Regionen beschlossen. Dazu gehören steuerfreie Zuwendungen von Arbeitgebern, die Möglichkeit der Arbeitslohnspende und Sonderabschreibungen für den Wiederaufbau.

Bewirtungsbelege: Neue Anforderungen der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung hat die Anforderungen an den Nachweis von Bewirtungsaufwendungen in einem neuen BMF-Schreiben konkretisiert. Seit dem 1. Juli 2021 gelten strengere Regeln für maschinell erstellte Rechnungen und digitale Belege. Erfahren Sie, welche Angaben nun zwingend erforderlich sind, damit der Betriebsausgabenabzug nicht gefährdet ist.

Mehrfachbeschäftigung: Korrekte Abrechnung bei mehreren Jobs

Die Abrechnung von Mitarbeitern mit mehreren Beschäftigungsverhältnissen birgt einige Tücken, insbesondere bei der korrekten Anwendung der Lohnsteuerklassen und der Verbeitragung in der Sozialversicherung. Wir fassen die wichtigsten Regeln zusammen, um Fehler bei der Abrechnung von Minijobs und Hauptbeschäftigungen zu vermeiden.

Um die vollständigen Analysen und Handlungsanweisungen zu diesen Themen zu erhalten, sichern Sie sich jetzt die aktuelle Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen als Abonnent.