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Lohnsteuermitteilung 9/2023 als PDF

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Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 09/2023

Die aktuelle Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen beleuchtet wichtige Entwicklungen und Urteile, die Ihre Personalpraxis direkt betreffen. Im Fokus steht ein wegweisendes Urteil zu den Stellplatzkosten doppelte Haushaltsführung, das Klarheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber schafft. Doch auch andere Bereiche des Lohnsteuerrechts erfahren wichtige Präzisierungen: vom Kabinettsbeschluss zum Zukunftsfinanzierungsgesetz mit Verbesserungen für Mitarbeiterbeteiligungen über die steuerliche Behandlung von Verabschiedungsfeiern bis hin zu neuen Regeln für Lkw-Fahrer im weiträumigen Tätigkeitsgebiet. Wir fassen die relevantesten Änderungen zusammen, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind und rechtssicher handeln können.

Stellplatzkosten doppelte Haushaltsführung: Neue Abzugsfähigkeit

Das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern hat entschieden: Aufwendungen für einen separat angemieteten Pkw-Stellplatz sind bei einer doppelten Haushaltsführung zusätzlich abzugsfähig und unterliegen nicht der 1.000-Euro-Grenze für Unterkunftskosten. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen dafür gelten und wann diese Kosten als notwendig erachtet werden.

Zukunftsfinanzierungsgesetz: Bessere Mitarbeiterbeteiligung

Das Bundeskabinett hat das Zukunftsfinanzierungsgesetz beschlossen. Es sieht eine Anhebung des Freibetrags für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen auf 5.000 Euro vor und weitet den Anwendungsbereich der aufgeschobenen Besteuerung aus. Erfahren Sie, welche Unternehmen profitieren und welche Änderungen es bei der Haltefrist gibt.

Verabschiedungsfeier in den Ruhestand: Wann Werbungskosten?

Eine aufwendige Abschiedsfeier kann hohe Kosten verursachen. Ein Finanzgericht hat beurteilt, ob Aufwendungen für eine Verabschiedung in den Ruhestand als Werbungskosten berücksichtigt werden können. Die Entscheidung gibt Aufschluss darüber, welche Kriterien für einen überwiegend beruflichen Charakter erfüllt sein müssen.

Lkw-Fahrer und weiträumiges Tätigkeitsgebiet: Reisekosten im Fokus

Das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern hat geklärt, unter welchen Bedingungen Lkw-Fahrer ihre Fahrten zum Abstellort des Lkw nach Reisekostengrundsätzen geltend machen können, selbst wenn sie kein weiträumiges Tätigkeitsgebiet haben. Erfahren Sie, wann eine erste Tätigkeitsstätte nicht angenommen wird.

Deskbike-Gestellung: Steuerfreiheit für bewegte Arbeit

Immer mehr Arbeitgeber stellen ihren Mitarbeitern Deskbikes zur Verfügung. Die Finanzverwaltung hat nun bestätigt, dass die Gestellung von Deskbikes nicht steuerpflichtig ist, da sie als Leistung im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers gilt.

Heizung und Warmwasserversorgung: Bewertung bei verbilligter Überlassung

Wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Wohnungen verbilligt überlassen, muss auch die Heizung und Warmwasserversorgung bewertet werden. Erfahren Sie, welche amtlichen Werte anzusetzen sind und wie der geldwerte Vorteil für diese Leistungen korrekt ermittelt wird.

Um die vollständigen Analysen und Handlungsanweisungen zu diesen Themen zu erhalten, sichern Sie sich jetzt die aktuelle Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen als Abonnent.