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Lohnsteuermitteilungen 9/2024 als PDF

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Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 09/2024

Die neue Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen beleuchtet wichtige Themen. Ein zentraler Punkt ist der Kindergartenzuschuss vom Arbeitgeber, der unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein kann. Wir zeigen Ihnen die korrekte Umsetzung und Besonderheiten bei der Abrechnung.

Des Weiteren erfahren Sie mehr über ein BFH-Urteil zur Steuerbefreiung von Aufsichtsratstätigkeiten. Neue Entscheidungen präzisieren auch die steuerliche Behandlung von Vermögensbeteiligungen für Mitarbeiter. Für Weiterbildungswillige ist das Thema Reisekosten bei Bildungsmaßnahmen relevant. Ein Urteil klärt, wann eine Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte gilt. Schließlich informieren wir über den vorläufigen Programmablaufplan für Dezember 2024, der rückwirkende Anpassungen bei Freibeträgen vorsieht.

Kindergartenzuschuss vom Arbeitgeber: So bleibt er steuerfrei

Arbeitgeber können Kindergartenzuschüsse steuerfrei an Mitarbeiter zahlen. Die Leistung muss zusätzlich zum Arbeitslohn erfolgen, und das Kind darf nicht schulpflichtig sein. Korrekte Dokumentation und Kostennachweise sind unerlässlich.

Aufsichtsratstätigkeit: Ehrenamtspauschale für kommunale GmbHs?

Ein aktuelles BFH-Urteil schafft Klarheit zur Steuerbefreiung von Einnahmen aus Aufsichtsratstätigkeiten. Es klärt, wann die Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG auch für Mandate in kommunalen Unternehmen anwendbar ist.

Mitarbeiterbeteiligungen: Steuerliche Fallstricke bei Vermögensbeteiligungen

Die Steuerbefreiung von Vermögensbeteiligungen bis 2.000 Euro ist ein beliebtes Instrument zur Mitarbeiterbindung. Neue Urteile präzisieren die Voraussetzungen und klären, welche Mitarbeitergruppen ausgeschlossen werden dürfen.

Reisekosten bei Bildungsmaßnahmen: Erste Tätigkeitsstätte?

Wann gilt eine Bildungseinrichtung als “erste Tätigkeitsstätte”? Ein Finanzgerichtsurteil beleuchtet die Absetzbarkeit von Fahrt- und Verpflegungskosten bei vollzeitigen Bildungsmaßnahmen. Oft ist hier nur die Entfernungspauschale absetzbar.

Lohnabrechnung Dezember 2024: Vorläufiger Programmablaufplan

Der vorläufige Programmablaufplan für Dezember 2024 ist veröffentlicht. Er regelt die Umsetzung der rückwirkenden Erhöhung von Grund- und Kinderfreibetrag. Dies vermeidet Rückrechnungen und sichert die korrekte Abrechnung zum Jahresende.

Um die vollständigen Analysen und Handlungsanweisungen zu diesen Themen zu erhalten, sichern Sie sich jetzt die aktuelle Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen als Abonnent.