Fachleute stellen sich vor : „Lohn ist für mich: eine Hassliebe“
„Mein Name ist Nadine Raith, ich bin 30 Jahre alt und seit März 2020 Fachassistentin für Lohn und Gehalt. Im Jahr 2009 habe ich meine Ausbildung zur Steuerfachangestellten begonnen, welche ich 2012 erfolgreich abgeschlossen habe.“ Im Bereich der Entgeltabrechnung bearbeite ich alle Aufgaben, die dabei anfallen: Ich erstelle Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Mandanten, würdige sämtliche Aspekte in lohnsteuerlicher sowie sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht, erstelle Bescheinigungen sowie Erstattungsanträge; inzwischen ist auch das Erstellen von Kurzarbeitergeldanträgen Teil meiner täglichen Arbeit. Ebenfalls zu meinem Aufgabengebiet zählt die regelmäßige Fortbildung in sämtlichen Belangen der Entgeltabrechnung. Zu guter Letzt gehören auch das Zuhören und gute Zureden sowie das „Einfach-da-sein“ für Mandanten dazu. – Ich vermute, die Aufzählung ist nicht abschließend, so wie es in dem Beruf generell zutreffend ist …
Liebe Frau Raith, oft führen Umwege in den Bereich der Entgeltabrechnung. Wie ist Ihr beruflicher Weg in die Entgeltabrechnung verlaufen?

Nadine Raith: Nachdem ich eigentlich in die ganz andere Richtung und niemals ins Büro wollte, habe ich mich aufgrund der Vielfältigkeit am Ende doch für eine Ausbildung zur Steuerfachangestellten entschieden. Bei meinem ersten Arbeitgeber habe ich einen Einblick in den Bereich der Entgeltabrechnung bekommen und direkt Spaß daran gewonnen. Nach der Elternzeit habe ich den Arbeitgeber gewechselt und musste mich entscheiden: Lohn oder Buchhaltung. Da ich mir unter keinen Umständen vorstellen konnte, auf den Lohn zu verzichten, war die Entscheidung klar. Und es war gut so.
Gibt es Regelungen, die Sie sofort in der Entgeltabrechnung ändern würden?
Die Sechs-Wochen-Frist zur Anmeldung neuer Arbeitnehmer sowie bei der Rentenversicherungsbefreiung von geringfügig Beschäftigten überschneidet sich häufig mit der Praxis in der Entgeltabrechnung (Bsp.: Abrechnung zum 15. des Folgemonats). Oft fordert die Arbeitsagentur Arbeitsbescheinigungen vor Ende der Beschäftigung des Mitarbeiters an; diese müssen nach Ende noch einmal bearbeitet werden, da in der ursprünglichen Bescheinigung Zahlungen fehlen. Das ist jedoch Tätigkeitsgebiet der Arbeitsagenturen und keine Regelung, die in unserer „Macht“ steht. Auch ein Punkt, der überdacht werden sollte, ist die unterschiedliche Behandlung einiger Abrechnungsbestandteile in Lohn- sowie Umsatzsteuer. Hier muss teilweise beiderseits eine Anpassung vorgenommen werden, die durch andere Regelungen der Sachverhalte nicht notwendig wäre (Bsp.: Privatnutzung Firmenwagen).
Die Fort- und Weiterbildung ist im Bereich der Entgeltabrechnung sehr wichtig. Welchen Stellenwert hat die Fort- und Weiterbildung für Sie persönlich?
Die Weiterbildung gehört für uns zum täglichen Geschäft. Es gibt permanent so viele Änderungen in diesem Bereich, dass es ohne nicht funktionieren würde. Gerade im letzten Jahr hat man dies deutlich gespürt und vieles wäre ohne den täglichen Informationsaustausch untereinander sowie das Verinnerlichen und Vertiefen durch sämtliche Seminare nicht möglich gewesen.
Der Beruf ist aufgrund der vielen sozialversicherungs- sowie lohnsteuerrechtlichen Grundlagen so weit gestreut, dass es in meinen Augen nicht möglich ist, dem Ganzen ohne beinahe tägliche Fort- und Weiterbildung gerecht zu werden.
Leider sieht man auch an der Bezeichnung der Weiterbildung „Fachassistent*in für Lohn und Gehalt“ wie niedrig der Stellenwert selbst für höhere Institutionen zu sein scheint. Von vielen Mandanten darauf angesprochen, klingt die Bezeichnung „Assistent“ geringwertig und nicht nach der entsprechenden Fachkraft, die diesen Titel trägt.
Halten Sie es in diesem Zusammenhang für sinnvoll, den Entgeltabrechner in das System der Ausbildungsberufe mit aufzunehmen?
Da der Bereich der Entgeltabrechnung so umfangreich ist und in der Ausbildung zum Steuerfachangestellten definitiv zu kurz kommt oder teilweise gar nicht vorkommt, wäre es in meinen Augen eine gute Lösung, diesen Bereich als eigenständigen Beruf auszubilden. Das Leistungsspektrum gibt dies definitiv vor. Ich denke auch, dass es eine gute Möglichkeit wäre, den Beruf bekannter zu machen und die Wichtigkeit der Entgeltabrechner zu verdeutlichen. Alternativ müsste der Bereich Entgeltabrechnung in der Ausbildung zum Steuerfachangestellten (o. Ä.) größer ausgebaut und dargelegt sowie ausgebildet werden. Dies wäre eine gute Möglichkeit, den jungen Steuerfachangestellten sowie Auszubildenden, die „Angst“ vor der Entgeltabrechnung zu nehmen.
Was ist Ihr täglicher Antrieb und was motiviert Sie im Beruf der Entgeltabrechnung?
Mich motiviert am meisten, dass der Beruf definitiv abwechslungsreich ist und unter keinen Umständen langweilig werden kann. Ich lerne täglich dazu und kann auch das vorhandene Wissen permanent anwenden.
Das bestehende Know-how hat keine Gelegenheit, einzustauben, sondern wächst mit jeder neuen Aufgabe. Es erfüllt mich, für so viele unterschiedliche Mandanten etwas leisten und sie unterstützen zu können.
Frau Raith, vielen Dank für dieses Gespräch.
Markus Stier