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Neue EU-Richtlinie : Angemessene Mindestlöhne sicherstellen

KurzmeldungenMagazin
Lesezeit 1 Min.

Die Kommission hat eine EU-Richtlinie vorgeschlagen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch angemessene Mindestlöhne schützen und ihnen am Ort ihrer Arbeit einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen soll.

Die derzeitige Krise hat Branchen mit einem hohen Anteil von Geringverdienenden, wie Reinigungsdienste, Einzelhandel, Gesundheitswesen, Langzeitpflege und Heimbetreuung, besonders hart getroffen. Die Gewährleistung eines angemessenen Lebensstandards für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Verringerung der Armut trotz Erwerbstätigkeit ist nicht nur während der Krise wichtig, sondern auch für eine nachhaltige und inklusive wirtschaftliche Erholung von entscheidender Bedeutung.

In allen EU-Mitgliedstaaten gibt es Mindestlöhne. In 21 Ländern gibt es gesetzliche Mindestlöhne, und in 6 Mitgliedstaaten (Dänemark, Italien, Zypern, Österreich, Finnland und Schweden) wird der Mindestlohn ausschließlich durch Tarifverträge geschützt. In den meisten Mitgliedstaaten sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jedoch von unzulänglicher Angemessenheit und/oder Lücken beim Mindestlohnschutz betroffen. Vor diesem Hintergrund schafft die vorgeschlagene Richtlinie einen Rahmen, um die Angemessenheit der Mindestlöhne und den Zugang der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Mindestlohnschutz in der EU zu verbessern.

In Ländern mit einer hohen tarifvertraglichen Abdeckung sind der Anteil der Geringverdienenden sowie die Lohnungleichheit tendenziell niedriger, und die Mindestlöhne höher. Daher zielt der Vorschlag der Kommission darauf ab, Tarifverhandlungen über Löhne in allen Mitgliedstaaten zu fördern.

Der Vorschlag der EU-Kommission wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Billigung vorgelegt. Nach der Annahme müssen die Mitgliedstaaten die Bestimmungen der Richtlinie binnen zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.

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