Banner Online Kompaktkurse für fundiertes Wissen zu neuesten Gesesetzesänderungen und Abrechnungskriterien
Free

Editorial

Markus StierEditorial
Lesezeit 1 Min.

Neustart oder Fehlstart!

Liebe Leserinnen und Leser,

im politischen Berlin ist der Alltag zurück. Mit großer Spannung werden die Beratungen zum Wachstumschancengesetz erwartet. Noch immer hat der Bundesrat dem Gesetz nicht zugestimmt. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat befasst sich nach derzeitiger Planung am 21.02.2024 u. a. mit dem Wachstumschancengesetz, zu dem der Bundesrat im letzten Jahr den Vermittlungsausschuss angerufen hatte. Der Bundestag hatte am 17.11.2023 dem Gesetz zugestimmt. Es soll die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland stärken. Eine Investitionsprämie als zentrales Element soll die Transformation der Wirtschaft fördern und die Standortbedingungen mit steuerlichen Anreizen für Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien verbessern.

Chefredakteur Markus Stier
Chefredakteur Markus Stier

Die Bundesländer kritisieren, dass der Bundestag nur punktuell auf die Änderungsvorschläge des Bundesrats aus dem ersten Durchgang des Gesetzentwurfs eingegangen sei. Auch aufgrund der vielen kurzfristigen Änderungen im Bundestagsverfahren bestehe Überarbeitungsbedarf. Die finanziellen Belastungen für Länder und Kommunen seien außerdem zu hoch. Dies bedeutet aber auch, dass im Rahmen der Entgeltabrechnung die geplanten Neuregelungen oder Anpassungen noch nicht angewendet werden dürfen. Teilweise auch zum Leidwesen der Beschäftigten, die bereits auf höhere Verpflegungspauschalen bei Auswärtstätigkeiten gehofft haben.

Mit einer schnellen Umsetzung der geplanten Änderungen ist derzeit nicht zu rechnen. Auch bei einem anderen Thema streitet sich die Ampelkoalition. Eigentlich sollte Anfang 2024 das geplante Familienstartzeitgesetz für mehr Gleichberechtigung in den ersten Wochen nach der Geburt sorgen und Mütter entlasten. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass mit dem sogenannten Vaterschaftsurlaub ein bezahlter Freistellungsanspruch von zehn Arbeitstagen nach der Geburt eingeführt wird. Doch die geplante Finanzierung mittels der Umlagekasse U2 stößt auf massive Kritik beim Finanzminister. Nach einer schnellen Einigung sieht es derzeit nicht aus.

Mit besonderer Spannung wird auch das Gesetz zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes erwartet. Voraussichtlich ab dem zweiten Halbjahr 2024 soll das Gesetz kommen.

An Themen wird es uns 2024 nicht fehlen. Die HR-Community trifft sich auf der Messe Zukunft Personal Süd vom 05. bis 06.03. in Stuttgart. Auch dort werden sicherlich die Beratungen in Berlin ein Thema sein. Daneben erwarten Sie Produktneuheiten und Trends aus der Arbeitswelt.

Die LOHN+GEHALT begleitet die Messe und wird die aktuellen Trends aufgreifen

unterschrift Markus Stier

 

Diesen Beitrag teilen: