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Betriebliche Altersversorgung : Durchbruch erwartet

Das Sozialpartnermodell in Bewegung

Andreas NareuischFokus
Lesezeit 6 Min.

Die einzige Konstante scheint die immer rasantere Veränderung zu sein. Die Welt der Altersversorgung erlebt eine Evolution. Die Anbieter sind in Zeiten der Verbraucherstärke und der Digitalisierung auf der Suche nach neuen Geschäftsmodellen. Zugleich erfolgt schrittweise die Umsetzung der neuen bAV-Regelungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Folgender Beitrag will Ihnen den aktuellen Sachstand insbesondere zum Tarifpartnermodell aufzeigen – bei dem die erste bundesweite Branche bereits in Verhandlungen steht – und interviewt zusätzlich einen versierten Lebensversicherungsvorstand zur Gesamtsituation der Altersvorsorge.

Reform des Betriebsrentengesetzes/ Betriebsrentenstärkungsgesetz im Schnellcheck

Im Betriebsrentenreformgesetz, dessen neuer Entwurf bereits seit 2016 vorliegt und im Juni 2017 beschlossen wurde, gibt es etliche Veränderungen.

Das Sozialpartnermodell: Eine betriebliche Rente als sogenannter sechster Durchführungsweg, der gänzlich von den Tarifparteien als reine Beitragszusage („Tarifrente“ ohne Garantien für den Arbeitnehmer als sogenannte „Wunsch- oder Zielrente“) ausgestaltet wird und als Referenz bzw. durch Allgemeinverbindlichkeit für eine Vielzahl vor allem klein- und mittelständischer Unternehmen (zwangsweise) gelten wird. Außerdem darf ein Opting-out-Verfahren vereinbart werden. Sofern der Arbeitgeber Sozialbeiträge spart, muss er 15 Prozent des Umwandlungsbetrages (als Pauschale oder den individuell errechneten Sparbetrag) an den Arbeitnehmer bzw. die Versorgungseinrichtung weiterreichen. Übersetzt heißt das:

  • Wer künftig keine (rechtskonforme) betriebliche Altersversorgung im Betrieb hat, kann als Arbeitgeber ggf. durch eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung in einem Branchentarifvertrag in ein Versorgungswerk („gemeinsame Einrichtung“) gezwungen werden.
  • Diese Einrichtung organisieren die Tarifvertragsparteien.
  • Nachteil: Der Arbeitgeber kann sich keinen optimalen Anbieter/Durchführungsweg mehr aussuchen, dafür erspart er sich teilweise Haftungsprobleme.
  • Das heißt auch ein Prüfstand für bestehende Verträge und Regelungen!

Hinweis: Ab 2019 müssen bei allen neuen Entgeltumwandlungen 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss sein, wenn Sozialabgaben gespart werden. Ab 2022 gilt dies auch für Altverträge. Arbeitgeber sollten Versorgungskonzepte 2019 neu aufstellen und auch Zuschüsse neu bewerten, um den gesetzlichen Anforderungen künftig gerecht zu werden.

Aktuelle Bewegung

Der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil forderte die Sozialpartner in seiner Keynote auf der Konferenz „MCC – Zukunftsmarkt Altersvorsorge“ am 19.02.2019 auf, endlich die Vorgaben des Gesetzgebers mit Leben zu füllen. Dazu lud er am nächsten Tag alle Beteiligten ins Ministerium, um Hindernisse und Probleme in der Ausgestaltung auszuräumen: „Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat deshalb an die Sozialpartner appelliert, das neue Instrument im Sinne der Beschäftigten zu nutzen. Die Beteiligten begrüßten den Vorschlag des Ministers, für interessierte Sozialpartner ein Forum im BMAS einzurichten, in dem bereichsübergreifende Fachfragen zum Sozialpartnermodell erörtert und bisherige Erfahrungen ausgetauscht werden sollen. Wegen der engen fachlichen Zusammenhänge werden auch Vertreter des BMF und der BaFin demnächst zu einem ersten Gespräch ins BMAS eingeladen.“ (Pressemeldung des BMAS)

Was sagen die Marktplayer zur Gemengelage?

Wir sprachen dazu mit Dr. Normann Pankratz, seines Zeichens Vorstandsmitglied der Debeka Versicherungen und Mitinitiator des „Rentenwerks“ – eines Anbieters für das Tarif- bzw. Sozialpartnermodell.

Wie schätzen Sie den aktuellen Zinsmarkt für Garantieprodukte im Rahmen der Altersversorgung ein?

Für Garantieprodukte gibt der Gesetzgeber einen Höchstrechnungszins vor, den Anbieter mindestens für die gesamte Vertragslaufzeit erwirtschaften müssen. Dieser Zins hängt u. a. vom Kapitalmarkt ab und erreichte zwischen 1994 und 2000 mit 4 Prozent seinen Höchststand. Seither ist der Satz stets gesunken, auf inzwischen 0,9 Prozent. Um ihre Garantien zu erfüllen, müssen die Versicherer Kundengelder sehr konservativ investieren, beispielsweise in Staatsanleihen. Nur jener Teil der Beiträge, der für das Garantieversprechen nicht nötig ist, darf in Anlagen fließen, die typischerweise mehr Rendite versprechen. Daraus entstehen Überschüsse, die den Kunden zufließen. Die anhaltend niedrigen Zinsen schränken den Spielraum hier jedoch stark ein, so dass die Gesamtrendite für Verträge nicht üppig ausfällt. Besserung ist nicht in Sicht.

Ist die Bereitschaft der Deutschen zur Vorsorge vor dem Hintergrund ständiger Diskussionen/Reformen im Bereich der GRV und der bAV gestiegen oder gesunken?

Anhaltende Diskussionen und Reformen rund um gesetzliche und betriebliche Altersversorgung können die Bürgerinnen und Bürger vermutlich bis zu einem gewissen Grad verunsichern. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) verbessert die Lage deutlich, etwa indem es Arbeitgeber verpflichtet, 15 Prozent beizusteuern, wenn Beschäftigte Entgelt für eine bAV umwandeln. Das BRSG ist durchaus beliebt und erhöht bereits jetzt unser Neugeschäft – allerdings in der „alten“ bAV-Welt. Das neue Sozialpartnermodell ist noch nicht in der Wirklichkeit angekommen. Um die bAV weiter zu verbreiten, ist ein derzeit diskutierter Vorschlag sicher sinnvoll: den Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung in der Rentenphase zu halbieren.

Welche bAV-Produkte (Klassik, Fonds …) bietet der Markt derzeit an und was zeichnet diese aus?

Die Palette in der „alten“ bAV-Welt reicht von klassischen Produkten über Indexprodukte bis hin zu Hybridmodellen. Die Angebote sehen jeweils Garantien vor, weil der Arbeitgeber für die Leistungen einstehen muss. Das senkt sein Risiko, mindert aber, wie zuvor beschrieben, die Renditeaussichten und damit voraussichtlich auch die Höhe der späteren Rente. Denn die geforderte Sicherheit schränkt die Möglichkeiten ein, Gelder am Kapitalmarkt zu investieren. Erst die „neue“ bAV-Welt befreit den Arbeitgeber von seiner Haftung und erlaubt Produkte ohne Garantie.

Sie sind als Konsortialpartner im Rentenwerk engagiert. Hier werden dem Vernehmen nach keine Garantien geboten. Wie ist das dem Kunden/den Mitarbeitern zu vermitteln? Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus diesem Vorgehen?

Es ist richtig, dass wir keine Garantien geben. Das Gesetz sieht sogar ein Garantieverbot vor. Das ist aus unserer Sicht jedoch kein Nachteil, vielmehr bietet das erst jene Freiheiten, die eine moderne Altersversorgung braucht. Etwaige Ängste halten wir für unbegründet. Zwar schwanken Märkte zwischenzeitlich – angesichts der oft jahrzehntelangen, kollektiven Geldanlagen spielt das erwartungsgemäß aber kaum eine Rolle. Herkömmliche Anlagen gleichen dagegen kaum mehr die Inflation aus. Alle fünf Unternehmen im Rentenwerk sind genossenschaftlich geprägt – sie sind allein ihren Mitgliedern, den Versicherten, verpflichtet, nicht dem Kapitalmarkt. Das hat uns geleitet, als wir unser neues bAV-Angebot entwickelt haben: ein kostengünstiges, sehr transparentes Produkt mit einem hohen Digitalisierungsgrad, um alle Beteiligten von Verwaltungsaufwand zu entlasten. Je nach Bedarf bieten wir nun unterschiedliche Sicherheitsniveaus; die Tarifparteien können zwischen chancenreichen und konservativen Profilen wählen. Unsere Analysen zeigen: Die besten Ergebnisse sind zu erwarten, wenn man chancenreich anlegt, aber sämtliche Sicherheitspuffer ausschöpft.

Am Ende geht es doch darum: Wie können die Arbeitnehmer eine höhere Rente erhalten und wie können wir etwaige Rentenschwankungen trotz Garantieverbot abfedern? Da bietet das Sozialpartnermodell die entscheidenden Möglichkeiten: Beschäftigte profitieren hier voraussichtlich deutlich mehr als von bisherigen klassischen Angeboten. Denn unsere Analysen im Vergleich zwischen alter und neuer bAV zeigen: Die erwarteten Renten liegen im neuen Modell bis um das Vierfache höher. Zudem lässt sich Riester-Förderung in unser Angebot integrieren, so dass selbst bei kleinen Beträgen der Abschluss einer Betriebsrente sinnvoll ist.

Wie sehen Sie in Zukunft das Zusammenspiel zwischen gesetzlicher Rente, Tarifpartnermodell, betrieblicher Altersversorgung und privater Vorsorge?

In Deutschland hat sich das Drei-Säulen-System fest etabliert: gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung und private Vorsorge. Es gilt aber, den Vorsorgebedarf für die Bürgerinnen und Bürger besser zu veranschaulichen und zu konkretisieren, zum Beispiel durch eine übergreifende Renteninformation. Wer im Alter ein gutes Auskommen haben will, braucht meist eine sinnvolle Kombination aller drei Säulen. Das wird sich auch in Zukunft nicht ändern: Unser Land altert nun mal und die gesetzliche Rentenversicherung stößt an ihre Grenzen. Gerade die bAV kann daher eine zentrale Rolle spielen: Aktuell profitieren noch viel zu wenige Beschäftigte von ihr, weil vor allem Arbeitgeber in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) noch kein Angebot unterbreiten. Das BRSG und insbesondere das Sozialpartnermodell bieten nun die Chance, das zu ändern. Allerdings sind Anbieter, die entsprechende Produkte entwickelt haben, auf die Unterstützung der Sozialpartner angewiesen.

Fazit/Ausblick

Das Jahr 2019 bringt viel Bewegung: ob Grundrente, Rentenkommission oder eben tarifliche Lösungen für die bAV. Die erste Branche verhandelt bereits intensiv. Zahlreiche Anbieter bringen sich in hier Stellung, 4 Konsortien und zahlreiche Einzelversicherer möchten vom neuen Kuchen der „Tarifpartner/Branchenmodelle unter BRSG“ partizipieren. Nicht jeder bringt neben dem Appetit auch die richtigen Zutaten und das Know-how mit! Nutzen Sie den Informationsvorsprung, denn wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel in die richtige Richtung setzen!

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