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Kinderkrankenversicherung : Leni, Leon & die Luchse

Leni, Leon & die Luchse sind Experten für Kinderkrankenversicherung. Der inhabergeführte Versicherungsvermittler arbeitet mit seinen sieben Leuten ohne Büro, ortsunabhängig und über den Globus verteilt. Dreimal im Jahr kommt das Team an wechselnden Orten in Europa zum Team-Meeting zusammen. In der Zeit dazwischen wird am Telefon, per E-Mail und im Livechat beraten. Wir haben uns mit Geschäftsführer Christoph Huebner unterhalten.

Lesezeit 3 Min.
Ein fröhliches Team in passenden marineblauen Jacken mit Firmenlogo posiert gemeinsam draußen auf einem üppig grünen Rasen.

Herr Huebner, wir sprechen heute über das offenbar gerne unterschätzte Thema Kinderkrankenversicherung. Da gibt es zum Beispiel das sogenannte Zugangsrecht zur beitragsfreien Familienversicherung eines gesetzlich versicherten Elternteils – nicht jedes Neugeborene hat dieses Recht. Klären Sie uns bitte auf!

Grundsätzlich ist die Regel einfach: Wenn beide Eltern gesetzlich versichert sind – und das ist ja der allerhäufigste Fall –, hat auch das Kind das Zugangsrecht zur beitragsfreien Familienversicherung der Krankenkasse. Die Eltern können sich dann aussuchen, welche Kasse es werden soll – falls es unterschiedliche sind.

Auch die umgekehrte Regel ist eigentlich nicht so kompliziert: Ein Kind hat dann kein Zugangsrecht, wenn

  1. a) bei verheirateten Eltern
  2. b) derjenige mit dem höheren Einkommen
  3. c) nicht Mitglied einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse (also privat oder im Ausland versichert) ist und
  4. d) mit seinem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt. Die liegt 2020 bei 62.550 Euro brutto.

Wenn eine der Bedingungen nicht erfüllt ist – also zum Beispiel der gesetzlich Versicherte mehr verdient als der privat Versicherte –, dann kann der Nachwuchs beitragsfrei gesetzlich mitversichert warden.

Wie sieht diese Sache aus, wenn der betreffende Elternteil zu einem späteren Zeitpunkt beispielsweise unterhalb der JAEG verdient. Hat das Kind ab diesem Zeitpunkt dann wieder ein Recht auf die beitragsfreie Mitversicherung?

Ja, in der Tat. Dann gibt es auch ein Sonderkündigungsrecht der privaten Krankenversicherung (PKV) und das Kind kann sofort wieder in die Familienversicherung. Als Personaler sollte man seine Betriebsangehörigen also auf jeden Fall darauf aufmerksam machen, dass sie diese Grenze immer im Auge behalten. Denn auch nach der Geburt sorgt es immer für Veränderungen des Status, wenn der nicht gesetzlich versicherte Mehrverdiener diese Grenze über- oder unterschreitet.

Wie muss ein Kind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert werden, wenn das Recht auf Beitragsfreiheit der Kinderkrankenversicherung nicht besteht?

Dann gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Die erste ist, das Kind als sogenanntes „freiwilliges“ Mitglied der GKV gegen eigenen Beitrag zu versichern. Das geht aber nur, wenn mindestens ein Elternteil gesetzlich versichert ist!

Der Beitrag für Kinder liegt je nach Kasse bei etwa 190 bis 200 Euro im Monat und wird ebenfalls jedes Jahr teurer. Die komplette Liste aller Kassen und ihrer Kinderbeiträge veröffentlichen wir übrigens immer aktualisiert auf unserer Website.

Die zweite Variante ist dann, das Kind privat zu versichern.

Kann eigentlich eine private Krankenversicherung für ein Kind in solchen Fällen günstiger sein, falls die Möglichkeit zur privaten Versicherung des Kindes besteht?

In der Regel ist sie sogar erheblich günstiger! Einen sehr anständigen PKV-Kindertarif ohne Selbstbehalt, mit freier Arztwahl, alternativen Heilmethoden etc. gibt es für etwa 155 Euro im Monat. Einen Tarif auf dem Leistungsniveau der GKV sogar schon für etwa 100 Euro.

Nehmen wir an, ein Elternteil ist in der privaten Krankenversicherung und das Kind soll gleich ab Geburt privat versichert werden. Gilt auch für Neugeborene die bei der PKV übliche Gesundheitsprüfung?

Eine Aufnahme in die PKV ohne Gesundheitsprüfung gibt es nur einmal im Leben: innerhalb der ersten beiden Lebensmonate und nur beim Elternversicherer. Der ist gesetzlich verpflichtet (§ 198 Versicherungsvertragsgesetz), Neugeborene seiner eigenen Versicherten anzunehmen – ob er will oder nicht.

Später geht das nicht mehr. Falls also in der Zwischenzeit zum Beispiel eine chronische Erkrankung oder eine laufende Behandlung vorliegt, kann die Tür in die PKV für das Kind zu sein – gegebenenfalls für immer. Wir raten daher dringend, in diesen Konstellationen zur Geburt mindestens eine Anwartschaft abzuschließen. Die kostet nur ein paar Euro und sichert den späteren Zugang ohne Gesundheitsprüfung.

Empfiehlt es sich, das Neugeborene in derselben privaten Krankenversicherung zu versichern, in der auch der Elternteil versichert ist?

In den meisten Fällen nicht. Der einzige Vorteil beim Elternversicherer ist eben der Kontrahierungszwang zur Geburt – also der Plan B, falls das Baby nicht ganz gesund zur Welt kommt. Unsere Praxis zeigt aber, dass 90 Prozent der Elterntarife nicht auch gute Kindertarife sind. Es lohnt sich in jedem Fall, zu vergleichen. Unser Beratungsstandard ist, als ersten Schritt dem Elterntarif mindestens einen günstigeren und einen hochwertigeren Kindertarif (auch von anderen Gesellschaften) in allen Leistungen in einem ausführlichen Vergleich direkt gegenüberzustellen. Eltern von gesunden Kindern entscheiden sich dann meist nicht für den Elterntarif.

Erhält der Elternteil, über den das Kind privat krankenversichert ist, eigentlich einen Arbeitgeberzuschuss zur PKV des Kindes?

Ja, das ist sogar gesetzlich geregelt. 2020 beträgt der maximale Zuschuss zur PKV 367,97 Euro im Monat (und zur Pflege 71,48 Euro).

Vier stehende Personen und eine sitzend im Rollstuhl, alle lächelnd und glücklich in den passenden blauen Jacken, mit einem sonnigen Tag und viel Grün im Hintergrund.

Effektiv bedeutet das, dass Angestellte mit einer schmalen Prämie im eigenen PKV-Vertrag die „Luft“ bis zu den 367,97 Euro ausreizen und den Kindervertrag mit bezuschussen lassen können. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Kind bei derselben oder einer anderen Gesellschaft versichert ist.

Herr Huebner, ich bedanke mich für dieses Gespräch.

Markus Matt

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