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Vorschau/Impressum Ausgabe 2/2023

Special
Lesezeit 1 Min.

Zeitarbeit

In vielen Branchen geht nichts mehr ohne Zeitarbeit. Das Thema Pflege und Zeitarbeit tritt in den letzten Jahren in den Fokus. In arbeitsrechtlicher Hin­sicht handelt es sich bei Zeitarbeit in der Pflege um eine Arbeitnehmerüber­lassung, bei der der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer an ein Unternehmen verleiht. Das Vertragsverhältnis besteht zwischen dem Arbeitnehmer und dem Personaldienstleister. Im Interview mit einem Experten aus dem Bereich Medical/Care erfahren Sie mehr zum Thema. Sind Pflege und Zeitarbeit über­haupt vereinbar oder sollte Zeitarbeit sogar als Form der Arbeitsanbahnung für die Pflege verboten werden?

Impressum 2
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Saisonbeschäftigte

Die Vielfalt der möglichen Tätigkeiten im Rahmen der Saisonbeschäftigung ist groß. Oft handelt es sich um einfache Arbeiten, die Sie sofort ausführen können – zum Beispiel als Erntehelfer. Aber auch anspruchsvollere Arbeiten werden als Saisonbeschäftigung angeboten. Die Saisonbeschäftigung ist eine Form der geringfügigen Beschäftigung. Sie wird auch als kurzfristige Be­schäftigung bezeichnet und fällt dann unter die sogenannten Minijobs. Sie wird häufig genutzt, wenn in einem Unternehmen saisonbedingt Arbeits­kräfte gebraucht werden.

Lohnabtretung

Eine Lohnabtretung kann sich prinzipiell jeder Gläubiger von einem Schuld­ner geben lassen, dem er Geld leiht. Oftmals lassen sich Banken bei Verbrau­cherkrediten Lohnabtretungen unterschreiben. Kommt der Schuldner dann später mit der vereinbarten Rückzahlung nicht nach, kann der Gläubiger dem Arbeitgeber die Lohnabtretung zuschicken. Von diesem verlangt er die Aus­zahlung der pfändbaren Beträge. Lohnabtretungen können in Arbeitsverträ­gen nicht mehr ausgeschlossen werden. Wir blicken in unserem Beitrag auf das grundsätzliche Regelwerk.

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