Vorschau/Impressum Ausgabe 2/2023
Zeitarbeit
In vielen Branchen geht nichts mehr ohne Zeitarbeit. Das Thema Pflege und Zeitarbeit tritt in den letzten Jahren in den Fokus. In arbeitsrechtlicher Hinsicht handelt es sich bei Zeitarbeit in der Pflege um eine Arbeitnehmerüberlassung, bei der der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer an ein Unternehmen verleiht. Das Vertragsverhältnis besteht zwischen dem Arbeitnehmer und dem Personaldienstleister. Im Interview mit einem Experten aus dem Bereich Medical/Care erfahren Sie mehr zum Thema. Sind Pflege und Zeitarbeit überhaupt vereinbar oder sollte Zeitarbeit sogar als Form der Arbeitsanbahnung für die Pflege verboten werden?
Saisonbeschäftigte
Die Vielfalt der möglichen Tätigkeiten im Rahmen der Saisonbeschäftigung ist groß. Oft handelt es sich um einfache Arbeiten, die Sie sofort ausführen können – zum Beispiel als Erntehelfer. Aber auch anspruchsvollere Arbeiten werden als Saisonbeschäftigung angeboten. Die Saisonbeschäftigung ist eine Form der geringfügigen Beschäftigung. Sie wird auch als kurzfristige Beschäftigung bezeichnet und fällt dann unter die sogenannten Minijobs. Sie wird häufig genutzt, wenn in einem Unternehmen saisonbedingt Arbeitskräfte gebraucht werden.
Lohnabtretung
Eine Lohnabtretung kann sich prinzipiell jeder Gläubiger von einem Schuldner geben lassen, dem er Geld leiht. Oftmals lassen sich Banken bei Verbraucherkrediten Lohnabtretungen unterschreiben. Kommt der Schuldner dann später mit der vereinbarten Rückzahlung nicht nach, kann der Gläubiger dem Arbeitgeber die Lohnabtretung zuschicken. Von diesem verlangt er die Auszahlung der pfändbaren Beträge. Lohnabtretungen können in Arbeitsverträgen nicht mehr ausgeschlossen werden. Wir blicken in unserem Beitrag auf das grundsätzliche Regelwerk.
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