Sozialschutz-Paket : Viel Umfang, viel Sicherheit?
Der Gesetzgeber hat einen gigantischen Nachtragshaushalt auf den Weg gebracht. Er sieht eine Neuverschuldung von 156 Milliarden Euro vor. Das betrifft auch sozialpolitische Bereiche. Wir stellen die Maßnahmen vor, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffen.

Bestimmte Branchen und Berufe sind für das öffentliche Leben, die Sicherheit und Versorgung der Menschen wichtig. Besondere Bedeutung hat zudem das Gesundheitswesen mit Krankenhäusern und Apotheken, aber auch die Land- und Ernährungswirtschaft und die Versorgung der Menschen mit Lebensmitteln.
Systemrelevante Branchen
Durch die Regelung wird ein Anreiz geschaffen, auf freiwilliger Basis vorübergehend Tätigkeiten in diesen Bereichen aufzunehmen. Daher wird die Anrechnung des Entgelts aus einer anderen während des Bezugs von Kurzarbeitergeld aufgenommenen Beschäftigung günstiger gestaltet. Von Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer könnten zudem
- den trotz Zahlung des Kurzarbeitergeldes verbleibenden Entgeltausfall ganz
- oder teilweise durch die Aufnahme oder befristeten Ausweitung einer bereits bestehenden Nebenbeschäftigung ausgleichen.
Begrenzung bis 31.10.2020
Die Regelung wird auf die Zeit vom 01.04.2020 bis zum 31.10.2020 begrenzt, da anschließend bei Aufnahme einer neuen Beschäftigung zumindest teilweise ein Arbeitsausfall nicht mehr vorliegt.
Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung
Die während des Bezugs von Kurzarbeitergeld aufgenommenen Beschäftigungen führen zur Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung.
Verbesserung bei kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen
Um Problemen bei der Saisonarbeit insbesondere im Bereich der Landwirtschaft durch die Corona-Krise Rechnung zu tragen, werden rückwirkend zum 01.03.2020 die Zeitgrenzen bei der kurzfristigen Beschäftigung auf eine Höchstdauer von fünf Monaten oder 115 Arbeitstagen ausgeweitet (normalerweise drei Monate oder 70 Arbeitstage). Die Ausweitung der Zeitgrenzen ist befristet bis zum 31.10.2020.
Zwar kann eine Beschäftigung, die auf fünf Monate oder 115 Arbeitstage befristet ist, grundsätzlich nicht mehr als „kurzfristig“ bezeichnet werden; angesichts der besonderen Herausforderungen durch die Corona-Epidemie wird aber in der befristeten Ausnahmeregelung an der Begrifflichkeit festgehalten.
Hinzuverdienstgrenze wird angehoben
Die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze für Renten wegen Alters vor Erreichen der Regelaltersgrenze wird für das Kalenderjahr 2020 angehoben. Die neue Hinzuverdienstgrenze beträgt für das Jahr 2020 44.590 Euro statt 6.300 Euro.
Keine Anwendung „Hinzuverdienstdeckel“
Die Regelungen zum „Hinzuverdienstdeckel“ in § 34 SGB VI sind für das Kalenderjahr 2020 nicht anzuwenden.
Definition „Hinzuverdienstdeckel“
Die Rente und der Hinzuverdienst soll nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich nicht höher sein als das Einkommen vor dem Rentenbezug. Die monatliche Teilrente darf zusammen mit dem durchschnittlichen monatlichen Hinzuverdienst den „Hinzuverdienstdeckel“ nicht überschreiten.
Ulrich Frank, Sozialversicherungsfachwirt und Wirtschaftsjournalist

