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AUS der XING-Gruppe : Den richtigen Akkord finden

Harmonie: Das gleichzeitige Erklingen mindestens dreier unterschiedlicher Töne in der Musik, das ist ein Akkord. Hören wir dagegen das Wort „Akkordarbeit“, hat das in der Arbeitswelt nicht viel mit Harmonie zu tun. Viele Menschen verbinden Akkordarbeit mit Arbeit am Fließband, was nicht ganz stimmt. Die Arbeiten sind eher automatisiert, jeder Handgriff sitzt und der Lohn bemisst sich nach der geleisteten Arbeitsmenge.

Lesezeit 3 Min.
Von links nach rechts aufsteigende Münzstapel auf einem Finanzdokument symbolisieren Investitionswachstum oder Finanzplanung im Kontext des Personalmanagements.

Viele Unternehmen möchten die Leistung der Mitarbeiter steigern und wünschen sich meist einen reibungslosen und zügigen Arbeitsprozess. Als Arbeitgeber sollte man daher im Blick behalten, dass Akkordarbeit Vor- und Nachteile hat. Der Reiz, sein Einkommen direkt zu beeinflussen, kann für einen Arbeitnehmer groß sein, doch gleichzeitig führt es möglicherweise zu verschiedenen Problemen. Eines darf man nicht vergessen: Die Leistungskurve des Menschen ist nie gleichbleibend. Hoher Leistungsdruck führt zu einem hohen Krankenstand. Aber auch die Qualität kann leiden, wenn die Arbeit zu schnell ausgeführt wird.

In unserer XING-Gruppe kam die spannende Frage auf in Bezug auf die Umstellung des Entlohnungssystems von Akkordlohn auf Prämienlohn. Das Unternehmen hat in seiner Produktion zum Teil Mitarbeiter, die einen Akkordlohn bekommen. Nun soll umgestellt werden auf einen Prämienlohn. Das Unternehmen wendet aktuell den Tarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie NRW an, der mit Durchschnittsbewertungen bei Fehlzeiten hinsichtlich des Akkords etc. arbeitet. Das Mitglied fragt sich nun, wie sich dieses Thema bei der Umstellung auf Prämienlohn in den ersten sechs Monaten verhält und ob andere Mitglieder der XING-Gruppe Erfahrungen haben, wie ein solcher Wechsel praktisch in der Payroll umgesetzt werden kann.

Antwort: Das Mitglied stellt sich die Frage, wie sich Prämienlohn vom Akkordlohn unterscheidet und ob es sich dabei um eine Gruppenprämie handelt. Das Mitglied führt weiter aus: „Denn im Prinzip ist es doch egal, wie sich der variable Überhang ermittelt. Die Verbindung zur Bewertung der Ausfallentgelte erfolgt nach dem EMTV (Einheitlicher Manteltarifvertrag). Der EMTV sagt, dass man den Schnitt der letzten sechs Monate nimmt. Der variable Überhang selbst ist Teil des Schnittes. Im ersten Monat der Umstellung gibt es kein Thema, da ja sechs Monate Schnitt mit Akkordüberhang vorhanden sind. Danach fließt der Überhang der Prämie in den Schnitt und so auch die richtige Bewertung. Wenn Sie eine Entgeltsicherung vereinbaren, können Sie den Übergang entsprechend abmildern/ausprobieren.“

Auf die Antwort des Mitglieds kam folgende Rückmeldung.

„Beim Akkordlohn wird das Grundentgelt mit dem Faktor 0,9483 gerechnet und der Akkord je geleistete Stunde separat hinzuaddiert. Für die Fehlzeitenbezahlung wird ein Sechs-Monatsschnitt genommen, dieser enthält den Akkord und Schichtzuschläge. Wenn wir auf Prämienlohn umstellen, wird das Grundentgelt zu 100 Prozent gezahlt, wie im Zeitlohn. Hinzu kommt monatlich eine Prämie in Höhe von x Prozent, die jeden Monat unterschiedlich hoch sein kann. Wenn ich dann die Durchschnittsberechnung nicht ändere und es zu einer Fehlzeitenbezahlung kommt, beinhaltet dieser Durchschnitt noch den alten Akkord und der Beschäftigte würde m. E. ein zu hohes Entgelt erhalten. Daher tendiere ich momentan dazu, einen neuen Sechs-Monatsdurchschnitt einzurichten. Eine evtl. Entgeltsicherung soll über einen festen Ausgleichsbetrag je Monat abgebildet werden. Man könnte auch den Gesamtbetrag des Soll-Entgelts absichern und die Ist-Beträge monatlich dagegenlaufen lassen. Dies hätte zur Folge, dass der Betrag, der die Differenz monatlich ausgleicht, jeden Monat unterschiedlich hoch sein wird, was die Beschäftigten vermutlich verwirren würde.“

Ein Stift liegt neben einem Stapel Münzen mit einer verschwommenen Tastatur im Hintergrund, die auf ein Thema wie Finanzen, Budgetierung oder Personalmanagement schließen lässt.

Die Diskussion zu diesem Thema ist noch nicht abgeschlossen. Das Mitglied freut sich über einen weiteren Austausch.

In der Gruppe werden aber noch andere Themen diskutiert, wie zum Beispiel die gleichzeitige Nutzung eines Dienstfahrrads und eines Dienst-Pkw. Unser Mitglied stellte sich die Frage, ob es lohnsteuerrechtlich unbedenklich ist, wenn Mitarbeiter, die bereits einen Dienst-Pkw zur privaten Nutzung gestellt bekommen, zusätzlich noch ein Dienstfahrrad (z. B. über Jobrad als Entgeltumwandlung) nutzen.

Das Bild zeigt einen QR-Code neben dem deutschen Text „Das BMF-Schreiben finden Sie unter:“ mit den Worten „direkter Link“ in der oberen rechten Ecke, was darauf hinweist, dass die

 

Janette Rosenberg

Antwort und Hinweis aus dem alga-Competence-Center:

Ein bestimmtes „Limit“ gibt es nicht. Der Arbeitnehmer kann auch zwei Dienstwagen und drei Fahrräder gleichzeitig haben, zum Beispiel ein zweites Auto für den Ehegatten und Fahrräder für die Kinder.

Die müssen nur alle einzeln bewertet und versteuert werden. Lediglich bei den Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist hier nur ein Fahrzeug zu berücksichtigen. Aber das ist für ein Dienstfahrrad bis 25 km/h (Motorleistung) uninteressant. Aktuelle Informationen zur lohnsteuerlichen Behandlung von Dienstwagen sind im BMF-Schreiben vom 04.04.2018 zu finden (Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer).

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