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Aus der FALG-Gruppe : Kein Ende in Sicht – noch immer kein Gefühl von Normalität

In der Facebook-Gruppe Fachassistent/in Lohn und Gehalt kehrt auch im zweiten Quartal des Jahres kein Gefühl von Normalität und Alltag ein. Zwei Jahre mit diversen Besonderheiten sind rum und es ist kein Ende abzusehen. Auch im dritten Corona-Jahr bleibt die Tätigkeit im Lohn- und Gehaltsbereich spannend und zeitintensiv.

Lesezeit 2 Min.

Neben den Verlängerungen der Corona-bedingten Sonderregelungen zur Bewilligung von Kurzarbeitergeld bis nunmehr 30.06.2022, der Entschädigung für Sorgeberechtigte nach § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz (IfSG) bis 23.09.2022 sowie des erweiterten Kinderkrankengeldanspruchs kommen diverse Änderungen und Neuerungen auf uns zu, die umgesetzt und auch den Mandanten vermittelt werden müssen.

Angefangen hat es mit den beschlossenen Mindestlohnerhöhungen. Wir werden also in diesem Jahr drei Änderungen einarbeiten müssen – was an sich natürlich kein Problem darstellt, aber weiteren Mehraufwand nach sich zieht. Denn gleichzeitig mit der zuletzt beschlossenen Anpassung des Mindestlohns zum 01.10.2022 auf 12,00 Euro pro Stunde wird die Minijob-Grenze von bisher 450,00 Euro auf 520,00 Euro und die Midijob-Grenze von 1.300,00 Euro auf 1.600,00 Euro brutto im Monat angehoben. Da allerdings die Minijob-Grenze künftig dynamisch zum Mindestlohn steigen soll, sodass sich die Arbeitszeit der Minijobber bei 10 Stunden pro Woche einpegelt, könnten uns Abrechnern zumindest in Zukunft die Diskussionen mit den Arbeitgebern hinsichtlich Einhaltung des Mindestlohns bei anzupassender Arbeitszeit erspart bleiben. Hoffentlich wird dies auch so umgesetzt. Die größte Unruhe aber brachte die geplante Energiepreispauschale (EPP) in die Gruppe, deren Beschluss natürlich auch eine Flut von Mandantenanrufen auslöste. So kamen nicht nur bei den Mandanten, sondern auch bei uns folgende erste grundsätzliche Fragen auf:

Wieso soll eigentlich der Arbeitgeber die EPP auszahlen?

Wie erhält der Arbeitgeber die Zahlung der 300,00 Euro zurück?

Wird die Zahlung auch sozialversicherungspflichtig sein? Schließlich zieht doch eine Steuerpflicht auch eine Sozialversicherungspflicht nach sich.

Außerdem kam ein gewisses Unverständnis hinsichtlich der Anwendung nur bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit den Steuerklassen I bis V auf. Werden hier nicht einige Bevölkerungsgruppen komplett vergessen?

Kein Ende in Sicht-min
Kein Ende in Sicht-min

Erste Spekulationen zur Umsetzung machten die Runde und wir haben auch bereits die ersten Erkenntnisse sammeln können. So soll die „Rückzahlung“ der Energiepreispauschale an die Arbeitgeber über die Lohnsteuer-Anmeldung erfolgen, und da die EPP kein Entgelt im Sinne des § 14 Sozialgesetzbuch (SGB) IV sein soll, fällt auch keine Sozialversicherungspflicht an. Eventuell kommt hierzu noch ein kleiner Zusatz in § 1 Nr. 1 der Sozialversicherungsentgeltverordnung.

Wir bleiben gespannt, wie es hier weitergeht, und vor allem, wie unsere Softwareanbieter die Abrechnung der Energiepreispauschale umsetzen werden.

Ja, und dann ist da noch die Sache mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).

Was soll ich sagen – die Nachricht, dass die Durchführung zunächst gestoppt wurde, hat in der Lohngruppe nicht gerade Trauer ausgelöst. Wir alle wissen, dass die Idee durchaus Potenzial hat, die geplante Umsetzung aber nicht wirklich durchdacht und zeitsparend ist. Die eAU ist nach aktuellem Stand ein einziges Bürokratiemonster, das unseren Arbeitsablauf enorm beeinträchtigen würde.

Angesichts der diversen vorgenannten Änderungen, die wir in diesem Jahr bewältigen müssen, freuen wir uns über jede Neuerung, die zunächst nicht eingeführt wird. Es bleibt nun noch Zeit, die Idee zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu optimieren und – vor allem –anwenderfreundlicher zu gestalten.

Neben all diesen Aufregern und Besonderheiten werden von uns Prüfungen zum Kurzarbeitergeld betreut, Anträge zu Quarantäne-Erstattungen gestellt, Mandanten beraten und beruhigt und es läuft das Tagesgeschäft. Wir halten seit zwei Jahren durch und bei sehr vielen von uns ist die Luft raus. Ich hoffe, dass gesehen wird, was die Lohn- und Gehaltsabrechner hier leisten. Ich hoffe, dass dies gewürdigt wird – und ja, ich rede hier neben der verbalen auch von einer finanziellen Anerkennung.

Annette Bastigkeit, Fachassistentin Lohn und Gehalt

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