Berufsqualifikation : Zehn Jahre Anerkennungsgesetz
Das Anerkennungsgesetz ist am 01.04.2012 in Kraft getreten. Damit sollte die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für Deutschland vereinfacht werden. Seitdem haben über 422.000 Menschen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation beantragt. Parallel wurden Angebote zur Unterstützung und Beratung entwickelt. Interessierte Fachkräfte werden im In- und Ausland informiert, beraten und gefördert.

Auf der Seite www.anerkennung-indeutschland.definden sowohl ausländische Fachkräfte als auch die Unternehmen Hinweise und praktische Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. In vielen Berufen ist ein entsprechender Nachweis erforderlich, um darin arbeiten zu können. Durch den sich stetig verschärfenden Fachkräftemangel wird die Rekrutierung ausländischer Fachkräfte immer dringender. Die Anerkennung der beruflichen Qualifikation ist für ausländische Fachkräfte notwendig, wenn sie in Deutschland in einem sogenannten reglementierten Beruf wie z. B. Ärztin oder Ingenieur arbeiten wollen. Fachkräfte aus Drittstaaten benötigen die Anerkennung ihrer Berufsausbildung zudem, damit sie überhaupt einreisen können (Visum). Dies gilt grundsätzlich und ist nicht auf reglementierte Berufe beschränkt.
Fachkräfte mit akademischer Ausbildung in nicht reglementierten Berufen wie z. B. Physikerin oder Wirtschaftswissenschaftler brauchen einen als vergleichbar anerkannten Hochschulabschluss. Ausnahme: IT-Fachkräfte mit berufspraktischen Kenntnissen können auch ohne eine formale Anerkennung ihrer Qualifikation eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen.
Eine Erleichterung für die Praxis bietet die Datenbank anabin. Hier sind ausländische Hochschulen und Hochschulabschlüsse aufgelistet und festgehalten, wie sie in Deutschland als vergleichbarer Abschluss bewertet werden.
