EDITORIAL : Besondere Personengruppen!
In der Entgeltabrechnung sind besondere Personengruppen keine Besonderheit. Dennoch sind gerade die sozialversicherungsrechtlichen Regelwerke eine Besonderheit und machen die Personengruppen interessant für den Prüfdienst der Rentenversicherung.

Liebe Leserinnen und Leser,
in der Entgeltabrechnung sind besondere Personengruppen keine Besonderheit. Dennoch sind gerade die sozialversicherungsrechtlichen Regelwerke eine Besonderheit und machen die Personengruppen interessant für den Prüfdienst der Rentenversicherung. Nachzahlungen gilt es zu vermeiden. Daher sind die besonderen Personengruppen in der LOHN+GEHALT eine feste Größe. Gesetzesänderungen, Besprechungsergebnisse und Rechtsprechung führen dazu, dass die Prozesse im Unternehmen auch und gerade bei dieser Arbeitnehmergruppe angepasst werden müssen.
Ein weiteres (Dauer-)Thema ist der Bürokratieabbau. Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) sollen gleichzeitig in verschiedenen Bereichen Vorhaben zum Abbau von Bürokratie umgesetzt werden. Der Entwurf enthält 62 Artikel mit Maßnahmen aus unterschiedlichsten Bereichen, angefangen bei Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht über Maßnahmen im Arbeits- und Sozialrecht bis hin zu Maßnahmen im Umweltrecht. Trotz der vorgesehenen Verbesserungen bleibt der Entwurf zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz, auch aufgrund der geringen Entlastungssumme von 944,2 Millionen Euro, noch weit hinter dem dringend Notwendigen zurück. Die Arbeitgeberverbände appellieren deshalb an die Bundesregierung, die weiteren Vorschläge aus der Wirtschaft, wie z. B. die Reduzierung von Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten oder eine Digitalisierung der Betriebsverfassung und der Unternehmensmitbestimmung, umzusetzen, um den Bürokratieabbau entschlossener und ambitionierter voranzutreiben.
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Ich wünsche Ihnen viel Freude mit der aktuellen Ausgabe.
Ihr Markus Stier

