Editorial 4/2019

Liebe Leserinnen und Leser,
der digitale Wandel ist in aller Munde, auch wenn er gerade in den Unternehmen in sehr unterschiedlicher Form zum Tragen kommt und oftmals sogar auf Abteilungsebene teilweise große Unterschiede bestehen. Da kann es schon einmal vorkommen, dass Vertrieb und Marketing komplett digital funktionieren, während in der Personalabteilung an papierfreies Arbeiten noch nicht zu denken ist.
Klar scheint indes, dass der Siegeszug der Digitalisierung nicht aufzuhalten sein wird, insofern hält diese Entwicklung früher oder später in jedem Büro Einzug. Doch wo stehen deutsche Betriebe heute und wie sieht es insbesondere mit der Digitalisierung in Human Resources aus? Gerade das Personalmanagement kann erheblich profitieren, wenn zeitaufwendige administrative Tätigkeiten automatisiert werden.
Wir haben uns in der vorliegenden Ausgabe mit dem Stand der Dinge in verschiedenen HR-Bereichen auseinandergesetzt: Wie steht es um digitale, cloudbasierte Lösungen für die Entgeltabrechnung? Warum setzt sich die digitale Personalakte trotz aller offensichtlichen Vorteile nicht richtig durch? Was ist eigentlich eine „digitale Ausbildung“ genau? Und warum bietet ein modernes HR-Prozessmanagement so große Möglichkeiten?
Am 14. Mai hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein wegweisendes Urteil zur Kontrolle der vorgeschriebenen Höchstarbeitszeiten gefällt. Die Richter urteilten, dass die Arbeitgeber in jedem Mitgliedstaat verpflichtet werden müssen, ein System einzurichten, mit dem die von jedem Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Auf diese Weise sollen Verstöße gegen die jeweiligen nationalen Vorschriften zu den Arbeitszeiten zuverlässig erkannt werden. In Deutschland hat das Urteil kontroverse Debatten ausgelöst. Doch wohin führt der Weg – und was ändert sich wirklich für Arbeitgeber und Beschäftigte in unserem Land? Darüber sprachen wir mit der renommierten Arbeitsrechtlerin Dr. Michaela Felisiak.
Ich wünsche Ihnen eine angenehme Lektüre dieser Ausgabe und grüße Sie auf das Herzlichste
Ihr Markus Matt

